e m r k . a t
Artikel 3 EMRK - Verbot der
Folter
Niemand darf
der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender
Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
„Unmenschlich“ ist nach der Rechtsprechung
des GH insbesondere eine Behandlung, die vorsätzlich
erfolgt, über mehrere Stunden hindurch andauert und
entweder eine körperliche Verletzung oder intensives
psychisches oder physisches Leid hervorruft (vgl. EGMR
vom 15.7.2002 im Fall Kalashnikow gegen Russland,
BeschwNr. 47.095/99 – Haftbedingungen: fehlende Hygiene,
Überbelegung der Zelle, ansteckende Krankheiten der
Mithäftlinge).
„Erniedrigend“ ist eine Behandlung, wenn
sie beim Opfer Gefühle der Angst, Qual oder
Minderwertigkeit hervorrufen kann, die geeignet sind,
das Opfer zu erniedrigen oder zu entwürdigen (vgl.
Urteil des EGMR im Fall Irland gegen England, A-25, §
167).
Häufige Anwendungsfälle dieses Artikels sind
Misshandlungen im Zusammenhang mit einer Verhaftung.
Jede Gewaltanwendung der Exekutive, die über das
erforderliche Ausmaß hinaus geht, stellt eine Verletzung
des Art. 3 EMRK dar.
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit und die
Durchführung eines Strafprozesses gegen ein straftätiges
Kind siehe EGMR vom 16.12.1999 im Fall T. gegen UK,
BeschwNr. 24.724/94 – Verletzung.
Die Öffentlichkeit des Verfahrens und die
Veröffentlichung des Namens des Straftäters stellte in
diesem Fall aber keine Verletzung des Art. 3 EMRK dar.
Auch die Frage, ob eine Strafe schuldangemessen ist,
kann Art. 3 EMRK tangieren.
Eine übermäßig strenge Strafe kann zu einer Verletzung
dieses Artikels führen (vgl. EGMR im Fall Ülke, Urteil
vom 24.1.2006, BeschwNr. 39.437/98, §§ 59ff.) – diese
kann eine erniedrigende Behandlung darstellen.
Demnach muss eine Strafe in einem gerechten Verhältnis
zur Schwere der Straftat und zum Verschulden stehen
(BVerfGE 45, 187 und 228 samt Vorjudikatur).
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Art. 3 |
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Die neuere
Rechtsprechung des EGMR zu Art. 3 EMRK:
Secic gegen Kroatien; Urteil vom 31.5.2007
BeschwNr. 40.116/02 – Verletzung des Art. 3 EMRK
Fehlende Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten.
Die polizeilichen Ermittlungen entsprachen diesem
Artikel nicht.
Zuspruch von € 8.000,- an immateriellem Schaden und €
6.000,-- für Kosten und Auslagen.
Frerot gegen Frankreich; Urteil vom 12.6.2007
BeschwNr. 70.204/01 – Verletzung des Art. 3 EMRK
Erniedrigende Leibesvisitation eines Häftlings.
Keine Notwendigkeit, weiters die Frage der Verletzung
des Art. 8 EMRK zu prüfen.
Zuspruch von € 12.000,-- an immateriellem Schaden.
Malechkov gegen Bulgarien; Urteil vom 28.6.2007;
BeschwNr. 57.830/00
Anhaltung eines U-Häftlings in einer Isolationszelle
über vier Monate ohne entsprechende Begründetheit der
U-Haft.
Verletzung des Art. 3 EMRK (und des Art. 5 Abs.3, 4 und
5 EMRK).
Kantyrev gegen Russland; Urteil vom 21.6.2007;
BeschwNr. 37.213/02
Haftbedingungen – drei Wochen U-Haft in einer 19 m²
großen Zelle mit 12 weiteren Häftlingen und keine
entsprechende Schlafgelegenheit.
Verletzung des Art. 3 EMRK
Ciorap gegen Moldawien; Urteil vom 19.6.2007;
BeschwNr. 12.066/02
Zwangsernährung, welche weder medizinische angezeigt war
und mit besonderer Brutalität durchgeführt wurde.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Saoud gegen Frankreich; Urteil
vom 9.10.2007; BeschwNr. 9.375/02
Tödliche Fixierung einer psychisch
kranken Person.
Dieser Beschwerdepunkt ist zwar
zulässig, wird aber nicht geprüft, weil in diesem Urteil
bereits eine Verletzung des Art. 2 EMRK festgestellt
worden ist und die Frage des Vorliegens dieser
Konventionsverletzung die selben Fragen aufwirft.
Gorodnichev gegen Russland; Urteil vom 24.5.2007;
BeschwNr. 52.058/99
Haftbedingungen – Insolationshaft eines an TBC
erkrankten Häftlings – unzureichende medizinische
Versorgung.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Benediktov gegen Russland; Urteil vom 10.5.2007;
BeschwNr. 106/02
Über zwei Jahre U-Haft in überfüllten Zellen und
unzureichender medizinischer Versorgung.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Yakovenko gegen die Ukraine;
Urteil vom 25.10.2007, BeschwNr. 15.825/06
Haftbedingungen - Inhaftierung eines
Tuberkulosekranken und HIV-Positiven in einer
überfüllten Zelle ohne ausreichende medizinische
Versorgung - Verletzung des Art. 3 (und 13) EMRK.
Iliev gegen Bulgarien; Urteil 10.5.2007;
BeschwNr. 53.121/99
Verletzung des Beschwerdeführers im Zuge einer
polizeilichen Verhaftung – keine strafrechtliche
Untersuchung.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Dimitrov gegen Bulgarien;
Urteil vom 27.9.2007, BeschwNr. 72.663/01
Verstoß gegen die staatliche
Ermittlungspflicht.
Einstellung des Strafverfahrens gegen
unbekannte Täter, die den Beschwerdeführer schwer
misshandelt haben., nachdem er die Anzeige deshalb
zurückgezogen hat, weil er durch Drohungen dazu
gezwungen worden ist. Verletzung des Art. 3 EMRK-
Colibaba gegen Moldawien;
Urteil vom 23.10.2007, BeschwNr. 29.089/06
Keine wirksame Untersuchung schwerer
Misshandlungen im Polizeigewahrsam sowie Einschüchterung
der Anwälte durch die Staatsanwaltschaft, von einer
Beschwerde an den EGMR Abstand zu nehmen. Verletzung des
Art. 3, Art. 13 sowie Art. 34 EMRK.
Yildirim gegen die Türkei; Urteil vom 3.5.2007;
BeschwNr. 2.778/02
Keine ausreichende Pflege und Betreuung eines nach einem
Verkehrsunfall gelähmten Straftäters.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Ciftci gegen die Türkei; Urteil vom 26.4.2007
BeschwNr. 39.449/98 – schwere Misshandlungen während
eines richterlich nicht überprüften 14tägigen
Polizeigewahrsams.
Verletzung des Art. 3 und Art. 5
Abs.3 EMRK.
Güven gegen die Türkei; Urteil vom 12.4.2007;
BeschwNr. 68.694/01
Polizisten haben U-Häftlinge m Zuge ihrer Überstellung
zum Gericht misshandelt und kein Verfahren gegen die
Beamten.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Vasilev gegen Bulgarien; Urteil vom 12.4.2007;
BeschwNr. 48.130/99
Festnahme eines 14jährigen durch Polizisten aufgrund
einer Verwechslung, wobei dieser schwer verletzt wurde.
Keine entsprechende Untersuchung des Falles – Verletzung
der Art. 3 und 13 EMRK.
Dzwonkowski gegen Polen; Urteil vom 12.4.2007;
BeschwNr. 46.702/99
Festnahme wegen Trunkenheit. Verletzung des
Beschwerdeführers durch exzessive Polizeigewalt bei der
Festnahme sowie Fehlen einer wirksamen Untersuchung der
Angelegenheit – Verletzung des Art. 3 EMRK.
Barta gegen Ungarn; Urteil vom 10.4.2007;
BeschwNr. 26.137/04
Keine entsprechende Untersuchung der Umstände der
Verhaftung des Beschwerdeführers, bei welcher dieser
durch rechtmäßige Gewaltanwendung der Polizei verletzt
wurde. – Verletzung des Art. 3 EMRK.
Todorov gegen Bulgarien; Urteil vom 5.4.2007;
BeschwNr. 50.765/99
Haftbedingungen – Verletzung der Art. 3, 5 Abs.3+5 EMRK
Anordnung der U-Haft zwar durch die Anklagebehörde, aber
unzumutbare Haftbedingungen (überfüllte Zelle und
hygienische Missstände).
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Art. 3 |
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RA Dr. Postlmayr |
Magnus Gäfgen gegen die BRD;
Zulässigkeitsentscheidung vom 10.4.2007
Ermittlung des Aufenthalts eines Entführungsopfers –
Androhung der Zufügung von körperlichen Schmerzen.
Zulässigkeit der Beschwerde zu Art. 3+6 EMRK.
Schwierige Sach- und Rechtsfragen, welche eine
meritorische Erledigung der Beschwerde erfordern, daher
Zulässigkeit der Beschwerde.
Ceku gegen Deutschland; Zulässigkeitsentscheidung
vom 13.3.2007;
BeschwNr. 41.559/06 – Unzulässigkeit der Beschwerde.
Abweisung des Antrages des an Aids erkrankten
Beschwerdeführers auf vorzeitige Haftentlassung.
Özen gegen die Türkei; Urteil vom 12.4.2007;
BeschwNr. 46.286/99
Nicht offiziell registrierte Anhaltung durch die
Polizei, bei welcher der Beschwerdeführer misshandelt
worden ist.
Verletzung der Art. 3, 5 Abs.3, 6 Abs.1 und Abs.3 lit.c
und 13 EMRK.
Frolov gegen Russland; Urteil vom 29.3.2007;
BeschwNr. 205/02
Vier Jahre Anhaltung in einer 8 m²-Zelle mit bis zu 13
Mithäftlingen und hygienischen Missständen – Verletzung
des Art. 3 EMRK.
Istratii gegen Moldawien; Urteil vom 27.3.2007;
BeschwNr. 8.721/05
Untragbare Haftbedingungen – Verletzung der Art. 3, Art.
5 Abs.3+4 EMRK.
Fesselung eines schwer kranken U-Häftlings an einen
Heizkörper, während er auf die Operation wartete sowie
verspätete medizinische Behandlung.
Collins und Akaziebie gegen Schweden;
Zulässigkeitsentscheidung vom 8.3.2007
BeschwNr. 23.944/05 – Unzulässigkeit der Beschwerde.
Die Beschwerdeführerinnen befürchten, im Falle ihrer
Abschiebung nach Nigeria an den Genitalien verstümmelt
zu werden.
Yagiz gegen die Türkei; Urteil vom 6.3.2007;
BeschwNr. 27.473/02
Der Beschwerdeführer wurde bei seiner Festnahme durch
die Polizei in der Öffentlichkeit mit Handschellen
gefesselt;
Aufrechterhaltung dieses Zustandes
während der Durchsuchung seines Arbeitsplatzes und der
Wohnung.
Verletzung des Art. 3 EMRK.
Ciloglu u.a. gegen die Türkei; Urteil vom
6.3.2007; BeschwerdeNr. 73.333/01
Keine Verletzung des Art. 3 (und Art.11) wegen Auflösung
einer nicht bewilligten, ungesetzlichen Versammlung
unter Einsatz von Tränengas.
Belevitskiy gegen Russland; Urteil vom 1.3.2007;
BeschwNr. 72.967/01
Haftbedingungen – Verletzung der Art. 3, Art. 5 Abs.1
lit.c, Abs.3+4 EMRK
Die U-Haft wurde nicht dem Gesetz entsprechend
begründet, überfüllte Zelle und unzumutbare hygienische
Bedingungen.
Sheekh gegen Holland; Urteil vom 11.1.2007;
BeschwNr. 1.948/04
Abschiebung nach Somalia – Refoulementverbot
Im Sinne des Vorbringens des Beschwerdeführers und der
vorliegenden Informationen über die Lage der Minderheit
des Ashraf in gewissen Gebeten Somalias erachtet es der
GH als unvorhersehbar, ob der Beschwerdeführer im Falle
seiner Rückkehr einer gegen Art. 3 EMRK verstoßenden
Behandlung ausgesetzt wäre. Verletzung dieses Artikels.
Sheydayev gegen Russland; Urteil vom 7.12.2006
BeschwNr. 65.859/01 – Verletzung
Misshandlung durch Polizisten zur Erlangung eines
Geständnisses.
Khudobin gegen Russland; Urteil vom 26.10.2006
BeschwNr. 59.696/00 – Verletzung der Art. 3, 5 Abs.3+4
und 6 Abs.1 EMRK
U-Haft und Verurteilung wegen eines Drogendelikts –
mangelhafte medizinische Versorgung.
Yildiz gegen die Türkei; Urteil vom 5.12.2006
BeschwNr. 61.898/00 – Verletzung
Keine entsprechende Erklärung für die vom
Beschwerdeführer in Polizeigewahrsam erlittenen
Verletzungen.
Melinte gegen Rumänien; Urteil vom 9.11.2006
BeschwNr. 43.247/02 – Verletzung
Der Militärstaatsanwalt hat Vorwürfe gegen Angehörige
des Militärs betreffend Misshandlungen im Gefängnis
nicht entsprechend untersucht.
Gusev gegen Russland; Zulässigkeitsentscheidung
vom 9.11.2006
BeschwNr. 67.542/01 – Haftbedingungen – zulässig.
Foka gegen die Türkei; Zulässigkeitsentscheidung
vom 9.11.2006
Misshandlung einer griechischen Zypriotin durch
türkische Beamte beim Grenzübertritt nach Südzypern.
Öktem gegen die Türkei; Urteil vom 19.10.2006
BeschwNr. 74.306/01 – Verletzung der Art. 3+13 EMRK
Schwere Misshandlungen durch die Polizei zur Erpressung
eines Geständnisses.
Holomiov gegen Moldawien; Urteil vom 7.11.2006
BeschwNr. 30.649/05 – Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1 und
6 Abs.1 EMRK
Nierenleiden eines Häftlings – unzureichende
medizinische Behandlung.
Serifs gegen Griechenland; Urteil vom 2.11.2006
BeschwNr. 27.695/03 – Verletzung des Art. 3 und Art. 5
Abs.4 EMRK
Weitere Haft eines an MS erkrankten Häftlings und
mangelnde medizinische Betreuung.
Koval gegen Ukraine; Urteil vom 19.10.2006
BeschwNr. 65.550/01 – Verletzung der Art. 3+13 EMRK
Weitere Anhaltung eines schwer erkrankten Häftlings
trotz mangelhafter medizinischer Versorgung.
Yilmaz gegen die Türkei; Urteil vom 31.10.2006
BeschwNr. 58.030/00 – Verletzung der Art. 3 und 13 EMRK
Keine Erklärung für die in Polizeigewahrsam erlittenen
Verletzungen.
Mayeka und Mitunga gegen Belgien; Urteil vom
12.10.2006
BeschwNr. 13.178/03 – Verletzung
Gocmen gegen die Türkei; Urteil vom 17.10.2006
BeschwNr. 72.000/01 – Verletzung
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Danelia gegen Georgien; Urteil vom 17.10.2006
BeschwNr. 68.622/01 – Verletzung
Mangelhafte Untersuchung der Behauptung des
Beschwerdeführers, während der Haft gefoltert worden zu
sein.
Jasar gegen Mazedonien; Urteil vom 15.2.2007
BeschwNr. 69.908/01 – Verletzung
Untätigkeit der Staatsanwaltschaft nach Anzeige durch
den Beschwerdeführer, durch Polizisten misshandelt
worden zu sein.
Özcan gegen die Türkei; Urteil vom 20.2.2007
BeschwNr. 45.906/99 – Verletzung
Mildes Bestrafung und Verzicht auf Disziplinarverfahren
gegen Polizisten, die die Beschwerdeführerin in der Haft
misshandelt haben.
Toprak gegen die Türkei; Urteil vom 20.2.2007
BeschwNr. 39.452/98 – keine Verletzung
Der Beschwerdeführer hat sich seiner Festnahme gewaltsam
widersetzt und dabei zwei Polizisten verletzt, wobei
auch er eine leichte Verletzung erlitt.
Ölmez gegen die Türkei; Urteil vom 20.2.2007
BeschwNr. 39.464/98 – Verletzung (auch des Art. 13 EMRK)
Misshandlung angeblicher PKK-Mitglieder im Gefängnis zur
Erpressung von Geständnissen und zur Erlangung von
Informationen.
Akpinar und Altun gegen die Türkei; Urteil vom
27.2.2007
BeschwNr. 56.760/00 – teilweise Verletzung
Übergabe der verstümmelten Leichen durch die Behörden an
die Angehörigen.
Belevitskiy gegen Russland; Urteil vom 1.3.2007
BeschwNr. 72.967/01 – Verletzung (unzumutbare
Haftbedingung auch im Zusammenhang mit der
Toilettenbenutzung).
Musayev gegen Russland; Urteil
vom 26.7.2007
BeschwNr. 57.941/00; Verletzung der
Art.2, 3 und 13 EMRK;
Keine effektive strafgerichtliche
Verfolgung der Verantwortlichen für die willkürliche
Tötung von Zivilisten durch russische Streitkräfte in
Tschetschenien.
M.H. gegen Schweden;
Zulässigkeitsentscheidung des EGMR vom 21.10.2008;
BeschwNr. 10.641/08
Drohende Abschiebung eines
Palästinensers nach Gaza, wo er Verfolgung durch Fatah
und Hamas befürchtet.
Unzulässigkeit der Beschwerde.
Nita + Lupascu - Rumänien;
Urteil vom 4.11.2008; BeschwNrn. 10.778/02 und 14.526/03
Einstellung der Strafverfahren gegen
jene Polizisten, welche für die Misshandlungen der Bf
verantwortlich sind.
Verletzung des Art. 3.
Rupa - Rumänien; Urteil vom
16.12.2008; BeschwNr. 58.478/00
Misshandlung einer psychisch kranken
Person bei Verhaftung und polizeilicher Verwahrungshaft;
Haft unter menschenunwürdigen Bedingungen sowie
Verweigerung der medizinischen Betreuung - Verletzung
der Art. 3, 5, 6 Abs.1, 8 und 13 EMRK.
Mikhaniv - Ukraine; Urteil vom
6.11.2008; BeschwNr. 75.522/01
Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1 und 3
sowie Art. 6 ABs.3 EMRK wegen inakzeptabler
Haftbedingungen (keine Medikamente für den herzkranken
Häftling).
Savenkovas - Litauen; Urteil
vom 18.11.2008; BeschwNr. 871/02
Verletzung der Art. 3 und 8 EMRK
U-Haft: unmenschliche und
gesundheitsschädliche Bedingungen
Systematische Überwachung des
Briefverkehrs.
Levinta - Moldawien; Urteil
vom 16.12.2008; BeschwNr. 17.332/03
Verletzung der Art. 3 und 6 Abs.1
EMRK
Geständnis durch Folter und dessen
Verwendung im Strafprozess.
Muminov - Russland; Urteil vom
11.12.2008; BeschwNr. 42.502/06
Verletzung der Art.3, 5 und 13 EMRK
Auslieferung eines Straftäters an
Usbekistan ohne Prüfung des Risikos der Folter und
Misshandlung.
M.O. - Schweiz; Urteil vom
20.6.2017, BeschwNr. 41.282/16
Die Abschiebung nach Eritrea würde
keine Verletzung des Art.3 EMRK darstellen.
Kein Nachweis eines realen Risikos,
einer dieser Konventionsbestimmung widersprechenden
Behandlung ausgesetzt zu sein.
Simeonovi - Bulgarien; Urteil
der Großen Kammer vom 12.5.2017, BeschwNr. 21.980/04
Schlechte Haftbedingungen in diesem
Gefängnis in Sofia - Verletzung des Art.3 EMRK.
Dimov (Nr.2) - Bulgarien;
Urteil vom 29.6.2017, BeschwNr. 77.248/12
die Behörden konnten die Verletzung
des Bf durch einen Mithäftling nicht verhindern -
ausreichende Maßnahmen getroffen - keine Verletzung des
Art.3 EMRK.
Gallo - Italien; Urteil vom
22.6.2017, BeschwNr. 12.131/13 und 43.390/13
Demo beim G8-Gipfel in Genua im Jahr
2011. Verletzung des Art.3 EMRK durch polizeiliche
Folter von Globalisierungsgegnern.
Shalyavski - Bulgarien; Urteil
vom 15.6.2017, BeschwNr. 67.608/11
Die Polizei hat wegen Ermittlungen
wegen Wuchers einen schwer Behinderten 10 Stunden in
einem Auto vor der Polizeistation warten lassen.
Keine wirksame Untersuchung dieses
Vorfalls - Verletzung des Art.3 und 13 EMRK.
Kosteckas - Litauen; Urteil
vom 13.6.2017, BeschwNr. 960/13
Einstellung des Strafprozesses wegen
Verjährung wegen Körperverletzung am Bf. Reines
Verschulden der Behörden an den Verzögerungen.
Verletzung des Art.3 EMRK
(Ermittlungspflicht).
Mindazde und Nemsitsveridze -
Georgien; Urteil vom 1.6.2017, BeschwNr. 21.571/05
Folter im Zusammenhang mit der
Beschuldigung, am Mord eines Parlamentariers beteiligt
gewesen zu sein.
Keine wirksame Untersuchung des
Falles und Verwendung des unter Folter erlangten
Geständnisses bei der Verurteilung - Verletzung des
Art.3 und 6 Abs.1 EMRK
E.T. und N.T. - Schweiz und
Italien; Zulässigkeitsentscheidung vom 30.5.2017,
BeschwNr. 79.480/13 -- Refoulment
Abschiebung einer Frau aus Eritrea
und ihres Kindes aus der Schweiz nach Italien -
Unzulässigkeit der Beschwerde.
Matiosaitis - Litauen; Urteil
vom 23.5.2017, BeschwNr. 22.662/13
Lebenslange Haft - Strafe nicht
reduzierbar - keine ausreichende Aussicht auf
Entlassung.
Verletzung des Art.3 EMRK
Balsan - Rumänien; Urteil vom
23.5.2017, BeschwNr. 49.645/09 -
positive stattliche Verpflichtungen
Die Bf hatte sich wegen ihres
gewalttätigen Mannes mehrfach erfolglos an die Gerichte
und die Polizei gewandt.
Kein ausreichender Schutz einer
Ehefrau vor häuslicher Gewalt
Nollomont + Sylla - Belgien;
Urteil vom 16.5.2017, BeschwNrn. 36.467/14 und 37.768/13
Inhaftierung in einer nur 3m² kleinen
Zelle - keine nennenswerten Aktivitäten außerhalb
möglich und keine Intimität bei Toilettenbesuchen -
Verletzung des Art.3 EMRK.
H.V. - Belgien; Urteil vom
2.5.2017, BeschwNr. 61.030/08
Verletzung des Art.3 EMRK wegen
unzureichender Untersuchung der angeblichen
Vergewaltigung der Bf durch einen Arbeitskollegen.
Olisov, Sitnikov und Kondakov -
Russland; Urteile vom 2.5.2017, BeschwNrn.
10.825/09, 14.769/09 und 31.632/10
Maßhandlung durch die Polizei, um ein
Geständnis zu erzwingen. Glaubhafte Vorfallsschilderung
der Bf, während die Regierung keine plausible Erklärung
für deren
Verletzungen bieten konnte. Je
Verletzung des Art.3 EMRK.
Die
Grundsatzentscheidungen des EGMR zu Art. 3 EMRK:
A-25 Irland gegen England
(Verletzung); BeschwNr. 5310/71; Urteil vom 18.1.1978
A-26 Tyrer
gegen England (Verletzung); BeschwNr. 5856/72; Urteil
vom 25.4.1978
A-161 Soering gegen
England (Verletzung); BeschwNr. 14.038/88; Urteil vom
7.7.1989
A-336 Ribitsch gegen
Österreich (Verletzung); BeschwNr. 18.896/91; Urteil vom
4.12.1995
Zypern gegen die Türkei;
Urteil der Großen Kammer vom 10.5.2001; BeschwNr.
25.781/94
Kalashnikov gegen Russland
(Verletzung); BeschwNr. 47.095/99; Urteil vom 15.7.2002
Mahmut Kaya gegen die Türkei
(Verletzung); BeschwNr. 22.535/93; Urteil vom 28.3.2000
Kudla gegen Polen
(Verletzung); BeschwNr. 30.210/96; Urteil der Großen
Kammer vom 26.10.2000;
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Die Rechtsprechung des
österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu Art. 3
EMRK:
U 5/08 vom 8.10.2008; Verletzung des Art. 3 EMRK
durch grobe Verfahrensfehler des Asylgerichtshofs. Bloße
Behauptung, in der Russischen Föderation gebe es keine
systematischen und notorischen
Menschenrechtsverletzungen wurde nicht begründet.
Drittstaatssicherheit iSd § 4 AsylG.
G 179/07 vom 1.10.2007; Art. 140 Abs.5 B-VG;
Art.3 EMRK; § 10 Abs.3 AsylG 2005; Aufhebung der
Wortfolge "gleichzeitig mit der Ausweisung
auszusprechen, dass" sowie eines weiteren Wortes in § 10
Abs.3 AsylG wegen Verstoßes gegen Art. 3 EMRK und das
Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes. Ein
Asylwerber, dem wegen einer drohenden Verletzung von
Art. 3 EMRK ein befristeter Durchführungsaufschub
gewährt wurde, dessen Frist jedoch abgelaufen ist, kann
auch durch einen Antrag gemäß § 46 Abs.3 FremdenpolizeiG
2005 nicht verhindern, abgeschoben zu werden, auch wenn
der Zustand, der zu einer drohenden Verletzung von Art.3
EMRK
führte, andauert.
B 336/05 vom 17.6.2005 (VfSlg. 17.586); § 5 Abs.1
und § 5a Abs.1 AsylG; Dublin II- Verordnung; keine
Verletzung im Recht, nicht der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung unterworfen zu werden sowie im Recht auf
Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch die
Zurückweisung eines Asylantrages und Ausweisung eines
Schwarzafrikaners als unzulässig aufgrund Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaates iSd Dublin II-VO;
ausreichende Auseinandersetzung mit der Frage des
Risikos einer Kettenabschiebung durch die Slowakei
G 237/03 vom 15.10.2004 (VfSlg. 17.340);
teilweise Aufhebung des AsylG 1997; mehrfache
Auseinandersetzung des VfGH mit Art. 3 EMRK.
B 1216/00 vom 5.12.2001 (VfSlg. 16.384); § 35
Abs.1 VStG; Art. 1ff. PersFrSchG; Verletzung im Recht
auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung durch Fesselung der Beschwerdeführerin im
Zuge ihrer Festnahme während einer straßenpolizeilichen
Kontrolle; keine Verletzung im Recht auf Schutz der
persönlichen Freiheit durch die Festnahme zur
Identitätsfeststellung; Befragung der Kinder der
Beschwerdeführerin nicht möglich
B 159/00 vom 6.3.2001 (VfSlg. 16.109); § 67a AVG
- § 88 SPG - § 531 ABGB Verletzung im Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch
Zurückweisung der Beschwerde der leiblichen Tochter
gegen die Abschiebung ihres infolge Knebelung und
Fesselung verstorbenen Vaters seitens des Unabhängigen
Verwaltungssenates; Beschwerdelegitimation der
Hinterbliebenen zur Geltendmachung des Rechts auf Leben;
örtliche Zuständigkeit des UVS Wien; Vorliegen eines
anfechtbaren Aktes der Ausübung unmittelbarer
sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in
Vollziehung des Sicherheitspolizeigesetzes.
B 1664/00 vom 27.2.2001 (VfSlg. 16.083); Art. 144
B-VG – Beschwerdelegitimation – Einstellung des
Verfahrens nach dem Tod des Beschwerdeführers. Über eine
Beschwerde kann, ungeachtet ihrer Zulässigkeit im
Zeitpunkt der Einbringung, jedenfalls dann nicht mehr
meritorisch entschieden werden, wenn im Zeitpunkt der
Entscheidung der Beschwerdeführer verstorben und kein
Rechtsträger vorhanden ist, der die Rechtspersönlichkeit
des Beschwerdeführers in Ansehung jener Rechte
fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde geltend
gemacht worden ist und in welche der angefochtene
Bescheid eingreift (vgl. VfSlg. 6697, 9124, 9637,
13.625).
Der angefochtene Bescheid betraf ausschließlich
höchstpersönliche Rechte des Beschwerdeführers, nämlich
das von ihm in Anspruch genommene durch Art.3 EMRK
verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht, nicht
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
unterworfen zu
werden.
B 1341/97 vom 12.12.1998 (VfSlg. 15.372); § 67c
AVG - § 88 SPG – Art. 1 PersFrSchG; Verletzung im Recht
auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung sowie im Recht auf Freiheit und Sicherheit
durch Abweisung einer UVS-Beschwerde wegen Festnahme,
Anhaltung und Misshandlung des Beschwerdeführers im Zuge
einer polizeilichen Amtshandlung; Verletzung im Recht
auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch
Zurückweisung der Beschwerde wegen behaupteter
Beschimpfungen des Beschwerdeführers
B 4127/96 vom 10.12.1997 (VfSlg. 15.041); §§ 2
und 7 WaffengebrauchsG; Verletzung im Recht auf Leben
und im Recht, nicht der Folter oder unmenschlicher oder
erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu
werden durch die Abgabe mehrerer Schüsse durch
Gendarmeriebeamte im Zuge einer fremdenpolizeilichen
Kontrolle eines flüchtenden rumänischen
Staatsangehörigen.
B 2926/96 vom 1.12.1997 (VfSlg. 15.026);
Verletzung im Recht keiner unmenschlichen oder
erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden durch
die Behandlung des Beschwerdeführers (z.B. Zerren an den
Haaren) im Zuge der Auflösung einer nicht genehmigten
Versammlung an der Kraftwerksbaustelle Lambach.
B 266/97 vom 27.11.1997 (VfSlg. 14.998); §§ 37
und 54 FremdenG; Verletzung im Recht, nicht der Folter
oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung unterworfen zu werden durch die Feststellung
des Nichtbestehens stichhaltiger Gründe für die Annahme
eines Refoulement-Verbotes für die aus Somalia stammende
Beschwerdeführerin.
B 2728/96 vom 26.2.1997 (VfSlg. 14.761); Art. 3
und 11 Abs.2 EMRK – Art. 12 StGG - §§ 2 und 14
VersammlungsG - § 35 VSG; keine Verletzung der
Versammlungsfreiheit und des Rechts auf persönliche
Freiheit durch die Auflösung einer Baustellen-Blockade
von Gegnern des Kraftwerksbaus in Lambach; keine
Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch die
Anhaltung der Beschwerdeführerin; keine Misshandlungen
bei Entfernung der (angeketteten) Beschwerdeführerin vom
Versammlungsort; teilweise Abtretung der Beschwerde.
B 2652/94 vom 13.6.1995 (VfSlg. 14.119);
Verletzung im Recht, nicht der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung unterworfen zu werden, durch die Feststellung
des Nichtvorliegens eines Refoulement-Verbotes für den
Beschwerdeführer hinsichtlich Ruanda mangels
ausreichender Prüfung der vom Beschwerdeführer
behaupteten, ihn im Falle seiner Abschiebung bedrohenden
konkreten Gefahren.
B 711/94 vom 14.12.1994 (VfSlg. 13.981); § 37 FrG
- Art. 85 B-VG - Art. 60 EMRK - Art.1 des 6. ZP zur
EMRK; Verletzung in den Rechten, nicht der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung unterworfen zu werden, sowie nicht zur
Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet zu werden,
durch die Abweisung der Schubhaftbeschwerde eines
Kosovo-Albaners hinsichtlich seiner Abschiebung in die
Republik Jugoslawien; unzureichende Prüfung der vom
Beschwerdeführer behaupteten Gründe für das Bestehen
eines Refoulement-Verbotes bezüglich der Todesstrafe für
Wehrdienstverweigerer
vgl. auch Art. 3 der Charta
der Grundrechte der EU (GRC):
Abs.1: Jede Person hat das Recht auf körperliche und
geistige Unversehrtheit.
Abs.2: Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss
insbesondere Folgendes beachtet werden:
- die freie Einwilligung der betroffenen Person nach
vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich
festgelegten Modalitäten,
- das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere
derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel
haben,
- das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon
als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
- das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.
vgl. auch Art. 1
der GRC: Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
vgl. auch Art. 4
der GRC:
Niemand darf der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung unterworfen werden.
vgl. auch
Art. 1 GG (Grundgesetz der BRD):
Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
vgl. auch Art.2
Abs.2 und Art. 104 Abs.1 GG
E M R K |
Art. 3 |
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RA Dr. Postlmayr |
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