Artikel 18  EMRK  -  Begrenzung der Rechtseinschränkungen

 

Die nach der vorliegenden Konvention gestatteten Einschränkungen dieser Rechte und Freiheiten dürfen nicht für andere Zwecke als die vorgesehenen angewandt werden.

 

Entscheidungen:

Balcik - Türkei; Urteil vom 29.11.2007; BeschwNr. 25/02;

Verletzung des Art. 3 EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung der Art. 17 und 18 EMRK zu prüfen.

 

Craxi (Nr.2) - Italien; Urteil vom 17.7.2003; BeschwNr. 25.337/94

Zweifache Verletzung des Art. 8 EMRK:

Keine effektive Untersuchung, wie abgehörte Gespräche an die Presse gelangt sind.

Die Verlesung der Protokolle über die abgehörten Gespräche entsprach nicht der italienischen StPO.

Bei diesem Ergebnis keine gesonderte Behandlung der Art. 14 + 18 EMRK.

 

Cakici - Türkei; Urteil der Großen Kammer vom 8.7.1999; BeschwNr. 23.657/94

Verletzung des Art. 2 EMRK: die Regierung ist für den Tod des Bruders des Bf verantwortlich.

Verletzung des Art. 3 EMRK: Folter während der Haft

Keine Verletzung des Art. 3 EMRK in Bezug auf den Bf selbst, weil es keinen Grundsatz gibt, nach welchem Verwandte einer verschwundenen Person Opfer einer diesem Artikel widersprechenden Behandlung sein können.

Verletzung des Art. 5 EMRK: der Bf scheint nicht einmal in der Haftliste auf - besonders schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit.

Keine Verletzung der Art. 14 + 18 EMRK: der Bf konnte diese Behauptung nicht ausreichend darlegen.

 

Cebotari - Moldawien; Urteil vom 13.11.2007; BeschwNr. 35.615/06

Verletzung der Art. 5 Abs.1, Art. 18 und 34 EMRK

 

Aksakal - Türkei; Urteil vom 15.2.2007; BeschwNr. 37.850/97

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

Quinn - Frankreich; Urteil vom 22.3.1995, BeschwNr. 18.580/91

Die 11stündige Haft nach deren gerichtlicher Aufhebung war keine Untersuchungshaft, daher Verletzung des Art. 5 Abs.1 lit.c EMRK.

Die Haftdauer war zu lange (Verletzung des Art. 5 Abs.1 EMRK.

Art. 5 Abs.3 EMRK ist auf die Dauer der Auslieferungshaft nicht anwendbar.

Keine Verletzung des Art. 18 EMRK (die anschließende Auslieferungshaft stellt keinen Missbrauch dieser Haft dar - keine verschleierte U-Haft).

 

e m r k . a t

 

Agtas - Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.240/96

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

Mentes - Türkei; Urteil der Großen Kammer vom 28.11.1997; BeschwNr. 23.186/94

Zerstörung von Häusern und Verbringung deren Bewohner durch türkische Sicherheitsbeamte

Verletzung der Art. 8 und 13 EMRK

Bei diesem Ergebnis keine gesonderte Prüfung der Art. 3, 5 Abs.1, 6 Abs.1 EMRK

Keine Verletzung der Art. 14 und 18 EMRK.

 

Artun u.a. - Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.239/96

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

Keser u.a. - Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNrn. 33.238/96 und 32.965/96

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

Yilmaz u.a. - Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 36.211/97

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

Öztoprak - Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.247/96

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

Sayli - Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.243/96

Verletzung des Art. 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.

 

e m r k . a t

 

Sozialistische Partei u.a. - Türkei; Urteil der Großen Kammer vom 25.5.1998; BeschwNr. 21.237/93

Auflösung dieser Partei durch den Verfassungsgerichtshof.

Dieser Eingriff war unverhältnismäßig zum verfolgten Ziel und daher in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.

Verletzung des Art. 11 EMRK.

Daher keine gesonderte Prüfung der Art. 6 Abs.1, 9, 10, 14 und 18 EMRK und der Art. 1 und 3 des 1. ZP zur EMRK

 

Kaya u.a. - Türkei; Urteil vom 22.11.2005; BeschwNr. 33.420/96 und 36.206/97

Verletzung der Art. 2, 5 Abs.1 und 13 EMRK; keine Verletzung des Art. 3 EMRK.

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 18 EMRK zu prüfen.

 

Haran - Türkei; Urteil vom 6.10.2005; BeschwNr. 28.299/95

Verletzung des Art. 2 EMRK, keine Verletzung der Art. 3, 5, 14 und 18 EMRK

Nicht nötig, auch die Verletzung der Art. 13 und 34 EMRK zu prüfen.

 

Togcu - Türkei; Urteil vom 31.5.2005; BeschwNr. 27.601/95

Verletzung des Art. 2 EMRK, keine Verletzung des Art. 34 EMRK

Nicht nötig, auch die Verletzung der Art. 14 und 18 EMRK zu prüfen.

 

Akkum u.a. - Türkei; Urteil vom 24.3.2005; BeschwNr. 21.894/03

Verletzung der Art. 2, 3, 13 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung der Art. 14 und 18 EMRK zu prüfen.

 

Mentese u.a. - Türkei; Urteil vom 18.1.2005; BeschwNr. 36.217/97

Verletzung der Art. 2 und 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 8, 14 und 18 EMRK

 

Issa u.a. - Türkei; Urteil vom 16.11.2004; BeschwNr. 31.821/96

Art. 1 EMRK

Nicht nötig,  die Frage der Verletzung der Art. 2, 3, 5, 8, 13, 14 und 18 EMRK zu prüfen.

 

Dicle - Türkei; Urteil vom 10.11.2004; BeschwNr. 34.685/97

Verletzung der Art. 6 Abs.1 und Art. 10 EMRK; keine Verletzung des Art. 18 EMRK

 

 

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