Artikel 18 EMRK - Begrenzung der Rechtseinschränkungen
Die nach der vorliegenden Konvention gestatteten
Einschränkungen dieser Rechte und Freiheiten dürfen
nicht für andere Zwecke als die vorgesehenen angewandt
werden.
Entscheidungen:
Balcik - Türkei;
Urteil vom 29.11.2007; BeschwNr. 25/02;
Verletzung des Art. 3
EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung der
Art. 17 und 18 EMRK zu prüfen.
Craxi
(Nr.2) - Italien; Urteil vom
17.7.2003; BeschwNr. 25.337/94
Zweifache Verletzung
des Art. 8 EMRK:
Keine effektive
Untersuchung, wie abgehörte Gespräche an die Presse
gelangt sind.
Die Verlesung der
Protokolle über die abgehörten Gespräche entsprach nicht
der italienischen StPO.
Bei diesem Ergebnis
keine gesonderte Behandlung der Art. 14 + 18 EMRK.
Cakici - Türkei;
Urteil der Großen Kammer vom 8.7.1999;
BeschwNr. 23.657/94
Verletzung des Art. 2
EMRK: die Regierung ist für den Tod des Bruders des Bf
verantwortlich.
Verletzung des Art. 3
EMRK: Folter während der Haft
Keine Verletzung des
Art. 3 EMRK in Bezug auf den Bf selbst, weil es keinen
Grundsatz gibt, nach welchem Verwandte einer
verschwundenen Person Opfer einer diesem Artikel
widersprechenden Behandlung sein können.
Verletzung des Art. 5
EMRK: der Bf scheint nicht einmal in der Haftliste auf -
besonders schwerwiegende Verletzung des Rechts auf
Freiheit und Sicherheit.
Keine Verletzung der
Art. 14 + 18 EMRK: der Bf konnte diese Behauptung nicht
ausreichend darlegen.
Cebotari -
Moldawien; Urteil vom 13.11.2007; BeschwNr.
35.615/06
Verletzung der Art. 5
Abs.1, Art. 18 und 34 EMRK
Aksakal - Türkei;
Urteil vom 15.2.2007; BeschwNr. 37.850/97
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 14 und 18 EMRK
sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
Quinn - Frankreich;
Urteil vom 22.3.1995, BeschwNr. 18.580/91
Die 11stündige Haft
nach deren gerichtlicher Aufhebung war keine
Untersuchungshaft, daher Verletzung des Art. 5 Abs.1
lit.c EMRK.
Die Haftdauer war zu
lange (Verletzung des Art. 5 Abs.1 EMRK.
Art. 5 Abs.3 EMRK ist
auf die Dauer der Auslieferungshaft nicht anwendbar.
Keine Verletzung des
Art. 18 EMRK (die anschließende Auslieferungshaft stellt
keinen Missbrauch dieser Haft dar - keine verschleierte
U-Haft).
e m
r k . a t
Agtas - Türkei;
Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.240/96
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
Mentes - Türkei;
Urteil der Großen Kammer vom 28.11.1997;
BeschwNr. 23.186/94
Zerstörung von
Häusern und Verbringung deren Bewohner durch türkische
Sicherheitsbeamte
Verletzung der Art. 8
und 13 EMRK
Bei diesem Ergebnis
keine gesonderte Prüfung der Art. 3, 5 Abs.1, 6 Abs.1
EMRK
Keine Verletzung der
Art. 14 und 18 EMRK.
Artun u.a. -
Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.239/96
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
Keser u.a. -
Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNrn. 33.238/96
und 32.965/96
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
Yilmaz u.a. -
Türkei; Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 36.211/97
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
Öztoprak - Türkei;
Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.247/96
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
Sayli - Türkei;
Urteil vom 2.2.2006; BeschwNr. 33.243/96
Verletzung des Art.
13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 14 und 18
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK;
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK zu prüfen.
e m
r k . a t
Sozialistische
Partei u.a. - Türkei; Urteil der Großen Kammer
vom 25.5.1998; BeschwNr. 21.237/93
Auflösung dieser
Partei durch den Verfassungsgerichtshof.
Dieser Eingriff war
unverhältnismäßig zum verfolgten Ziel und daher in einer
demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.
Verletzung des Art.
11 EMRK.
Daher keine
gesonderte Prüfung der Art. 6 Abs.1, 9, 10, 14 und 18
EMRK und der Art. 1 und 3 des 1. ZP zur EMRK
Kaya u.a. - Türkei;
Urteil vom 22.11.2005; BeschwNr. 33.420/96 und 36.206/97
Verletzung der Art.
2, 5 Abs.1 und 13 EMRK; keine Verletzung des Art. 3
EMRK.
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung des Art. 18 EMRK zu prüfen.
Haran - Türkei;
Urteil vom 6.10.2005; BeschwNr. 28.299/95
Verletzung des Art. 2
EMRK, keine Verletzung der Art. 3, 5, 14 und 18 EMRK
Nicht nötig, auch die
Verletzung der Art. 13 und 34 EMRK zu prüfen.
Togcu - Türkei;
Urteil vom 31.5.2005; BeschwNr. 27.601/95
Verletzung des Art. 2
EMRK, keine Verletzung des Art. 34 EMRK
Nicht nötig, auch die
Verletzung der Art. 14 und 18 EMRK zu prüfen.
Akkum u.a. -
Türkei; Urteil vom 24.3.2005; BeschwNr. 21.894/03
Verletzung der Art.
2, 3, 13 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK
Nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung der Art. 14 und 18 EMRK zu prüfen.
Mentese u.a. -
Türkei; Urteil vom 18.1.2005; BeschwNr. 36.217/97
Verletzung der Art. 2
und 13 EMRK; keine Verletzung der Art. 3, 5 Abs.1, 8, 14
und 18 EMRK
Issa u.a. - Türkei;
Urteil vom 16.11.2004; BeschwNr. 31.821/96
Art. 1 EMRK
Nicht nötig,
die Frage der Verletzung der Art. 2, 3, 5, 8, 13, 14 und
18 EMRK zu prüfen.
Dicle - Türkei;
Urteil vom 10.11.2004; BeschwNr. 34.685/97
Verletzung der Art. 6
Abs.1 und Art. 10 EMRK; keine Verletzung des Art. 18
EMRK
e m
r k . a t |