Artikel 17 Verbot des Missbrauchs der Rechte
Keine
Bestimmung dieser Konvention darf dahin ausgelegt
werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben
oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung
der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte
und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen
dieser Rechte und Freiheiten, als in der Konvention
vorgesehen, hinzielt.
Balcik - Türkei; Urteil vom
29.11.2007; BeschwNr. 25/02;
Verletzung des Art. 3 EMRK; nicht
nötig, auch die Frage der Verletzung der Art. 17 + 18
EMRK zu prüfen.
Simsek - Türkei; Urteil vom
26.7.2005; BeschwNr. 35.072/97 und 37.194/97;
Keine Verletzung des Art. 17 EMRK
Lopez - Portugal; Urteil vom
7.6.2005; BeschwNr. 69.338/01;
Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur
EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des
Art. 17 EMRK zu prüfen.
Eksinozlugli - Türkei; Urteil
vom 24.5.2005; BeschwNr. 42.667/98
Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur
EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des
Art. 17 EMRK zu prüfen.
Lalousi-Kotsovos - Griechenland;
Urteil vom 19.5.2004; BeschwNr. 65.430/01
Verletzung des Art. 6 Abs.1 und Art.
13 EMRK (Verfahrensdauer und effektives Rechtsmittel
dagegen).
Nicht nötig, auch die Frage der
Verletzung des Art. 17 EMRK zu prüfen.
Partisi - Türkei; Urteil vom
13.2.2003; BeschwNr. 41.340/98 und drei andere;
Verletzung des Art. 11 EMRK; nicht
nötig, die Art. 9, 10, 14, 17 und 18 EMRK zu prüfen.
Zypern - Türkei; Urteil vom
10.5.2001; BeschwNr. 25.781/94
Verletzung der Art. 2, 3, 5, 6, 8, 9,
10, 13 EMRK sowie der Art. 1 und 2 des 1. ZP
Keine Verletzung der Art. 4, 11, 14,
17 und 18 EMRK.
Garrett, Falcao u.a. - Portugal;
Urteil vom 10.1.2000; BeschwNr. 29.813/96 und 30.229/96
Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur
EMRK
Nicht nötig, auch die Frage der
Verletzung des Art. 17 EMRK zu prüfen.
Lehideux + Isorni - Frankreich;
Urteil vom 23.9.1998; BeschwNr. 24.662/94
Verletzung des Art. 10 EMRK, nicht
nötig, auch Art. 17 EMRK zu prüfen.
Akdivar - Türkei; Urteil vom
16.9.1996; BeschwNr. 21.893/93
Verletzung der Art. 8 und 25 Abs.1
EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK
Nicht nötig, auch die Frage der
Verletzung der Art. 3, 5, 6 Abs.1, 13 17 und 18 EMRK zu
prüfen.
Open Door Counselling Ltd + Dublin
Well Woman Centre Ltd u.a. - Irland; Urteil vom
29.10.1992; BeschwNr. 14.234/88, A-246-A;
Verletzung des Art. 10 EMRK; die
Frage der Verletzung der Art. 8, 14 und 17 EMRK muss
nicht geprüft werden.
Nachtmann - Österreich;
Zulässigkeitsentscheidung vom 9.9.1998; BeschwNr.
36.773/97
Die Freiheit er Meinungsäußerung darf
nicht in einem Art. 17 EMRK widersprechenden Sinn
geltend gemacht werden.
Der Eingriff in das Recht nach Art.
10 EMRK war in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig - Unzulässigkeit der Beschwerde.
(Verurteilung nach § 3h VerbotsG
wegen Bestreitens von NS-Verbrechen).
Lehideux + Isorni - Frankreich;
Urteil der Großen Kammer vom 23.9.1998; BeschwNr.
24.662/94
Die Verurteilung des
Beschwerdeführers war unverhältnismäßig zum verfolgten
Zweck und in einer demokratischen Gesellschaft nicht
notwendig.
Verletzung des Art. 10 EMRK.
Entgegen der Meinung der Regierung
ist die Beschwerde nach Art. 17 EMRK nicht wegen
Verstoßes gegen das Missbrauchsverbot unzulässig.
Eine Anwendung des Art. 17 EMRK ist
daher nicht angebracht.
Sidiropoulos - Griechenland;
Urteil vom 10.7.1998, BeschwNr. 26.695/95
Verletzung des Art. 11 EMRK, Prüfung
der Art.6, 9, 10 und 14 EMRK bei diesem Ergebnis nicht
mehr nötig.
Entgegen der Meinung der Regierung
ist die Beschwerde nach Art. 17 EMRK nicht wegen
Verstoßes gegen das Missbrauchsverbot unzulässig.
Die Verweigerung der Eintragung des
Vereins war unverhältnismäßig zum verfolgten Zweck.
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