Artikel 17   Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in der Konvention vorgesehen, hinzielt.

 

Balcik - Türkei; Urteil vom 29.11.2007; BeschwNr. 25/02;

Verletzung des Art. 3 EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung der Art. 17 + 18 EMRK zu prüfen.

 

Simsek - Türkei; Urteil vom 26.7.2005; BeschwNr. 35.072/97 und 37.194/97;

Keine Verletzung des Art. 17 EMRK

 

Lopez - Portugal; Urteil vom 7.6.2005; BeschwNr. 69.338/01;

Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 17 EMRK zu prüfen.

 

Eksinozlugli - Türkei; Urteil vom 24.5.2005; BeschwNr. 42.667/98

Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK; nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 17 EMRK zu prüfen.

 

Lalousi-Kotsovos - Griechenland; Urteil vom 19.5.2004; BeschwNr. 65.430/01

Verletzung des Art. 6 Abs.1 und Art. 13 EMRK (Verfahrensdauer und effektives Rechtsmittel dagegen).

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 17 EMRK zu prüfen.

 

Partisi - Türkei; Urteil vom 13.2.2003; BeschwNr. 41.340/98 und drei andere;

Verletzung des Art. 11 EMRK; nicht nötig, die Art. 9, 10, 14, 17 und 18 EMRK zu prüfen.

 

Zypern - Türkei; Urteil vom 10.5.2001; BeschwNr. 25.781/94

Verletzung der Art. 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 13 EMRK sowie der Art. 1 und 2 des 1. ZP

Keine Verletzung der Art. 4, 11, 14, 17 und 18 EMRK.

 

Garrett, Falcao u.a. - Portugal; Urteil vom 10.1.2000; BeschwNr. 29.813/96 und 30.229/96

Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art. 17 EMRK zu prüfen.

 

Lehideux + Isorni - Frankreich; Urteil vom 23.9.1998; BeschwNr. 24.662/94

Verletzung des Art. 10 EMRK, nicht nötig, auch Art. 17 EMRK zu prüfen.

 

Akdivar - Türkei; Urteil vom 16.9.1996; BeschwNr. 21.893/93

Verletzung der Art. 8 und 25 Abs.1 EMRK sowie des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK

Nicht nötig, auch die Frage der Verletzung der Art. 3, 5, 6 Abs.1, 13 17 und 18 EMRK zu prüfen.

 

Open Door Counselling Ltd + Dublin Well Woman Centre Ltd u.a. - Irland; Urteil vom 29.10.1992; BeschwNr. 14.234/88, A-246-A;

Verletzung des Art. 10 EMRK; die Frage der Verletzung der Art. 8, 14 und 17 EMRK muss nicht geprüft werden.

 

Nachtmann - Österreich; Zulässigkeitsentscheidung vom 9.9.1998; BeschwNr. 36.773/97

Die Freiheit er Meinungsäußerung darf nicht in einem Art. 17 EMRK widersprechenden Sinn geltend gemacht werden.

Der Eingriff in das Recht nach Art. 10 EMRK war in einer demokratischen Gesellschaft notwendig - Unzulässigkeit der Beschwerde.

(Verurteilung nach § 3h VerbotsG wegen Bestreitens von NS-Verbrechen).

 

Lehideux + Isorni - Frankreich; Urteil der Großen Kammer vom 23.9.1998; BeschwNr. 24.662/94

Die Verurteilung des Beschwerdeführers war unverhältnismäßig zum verfolgten Zweck und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.

Verletzung des Art. 10 EMRK.

Entgegen der Meinung der Regierung ist die Beschwerde nach Art. 17 EMRK nicht wegen Verstoßes gegen das Missbrauchsverbot unzulässig.

Eine Anwendung des Art. 17 EMRK ist daher nicht angebracht.

 

Sidiropoulos - Griechenland; Urteil vom 10.7.1998, BeschwNr. 26.695/95

Verletzung des Art. 11 EMRK, Prüfung der Art.6, 9, 10 und 14 EMRK bei diesem Ergebnis nicht mehr nötig.

Entgegen der Meinung der Regierung ist die Beschwerde nach Art. 17 EMRK nicht wegen Verstoßes gegen das Missbrauchsverbot unzulässig.

Die Verweigerung der Eintragung des Vereins war unverhältnismäßig zum verfolgten Zweck.

e m r k . a t

 

zurück