e m r k . a t
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
S T A T I S T I K
( Quellen: eigene sowie Veröffentlichungen des EGMR )
Anzahl der Beschwerden:
1955 bis 1998: insgesamt 45.000
z.B.: 1955: 138 Beschwerden, 1960: 291 Beschwerden, 1965: 310 Beschwerden, 1970: 379 Beschwerden, 1975: 466 Beschwerden
1975: 466 Beschwerden, 1980: 390 Beschwerden, 1985: 596 Beschwerden, 1990: 1.657 Beschwerden
Im Jahr 1955 waren 4% der Beschwerdeführer rechtsanwaltlich vertreten, im Jahr 1987 schon 50%.
Am 1.11.1998 ist das 11. Zusatzprotokoll zur EMRK in Kraft getreten
( ständig tagender Gerichtshof - „neuer“ EGMR )
1999: 8.400 Beschwerden
2000: 10.500
2006: 39.400
2007: 41.650
2008: 49.850
2009: 57.100
2010: 61.300
2011: 64.500
2012: 65.150
2013: 65.900
2014: 56.250
2015: 40.650
2016: 53.500
2017: 63.350
Zum Vergleich: zwischen 1959 und 1998 wurden 45.000 Beschwerden eingebracht, also in fast 40 Jahren weniger als allein im Jahr 2008 sowie in den Folgejahren bis heute
Die 40.650 Beschwerden im Jahr 2015 teilen sich auf die 47 Mitgliedstaaten wie folgt auf:
Ukraine: 21%, Russland 14%, Italien 13%, Türkei: 12%, Ungarn: 7%; diese fünf Mitgliedstaaten des Europarates also zusammen mehr als 2/3 aller Fälle
Mit Rumänien: 6% und Georgien sind es zusammen mehr als 3/4 aller Fälle.
Die restlichen 40 Mitgliedstaaten sind nur für das restliche Viertel aller Beschwerdefälle verantwortlich.
Gesamtanzahl der Beschwerden 1959 bis 2016: ca. 721.200
Urteile des EGMR:
1959 bis 1998 insgesamt: 837 (Beispiel: 56 im Jahr 1995)
Seit Inkrafttreten des 11. Zusatzprotokolls zur EMRK (ständig tagender Gerichtshof am 1.11.1998) :
1999: 177
2000: 695
2001: 888
2002: 844
2003: 703
2004: 718
2005: 1105
2006: 1560
2007: 1503
2008: 1543
2009: 1625
2010: 1499
2011: 1157
2012: 1093
2013: 916
2014: 891 (betreffend 2388 Fälle)
2015: 823 (betreffend 2441 Fälle)
2016: 993 (betreffend 1926 Fälle)
2017: 1068 (15595 Urteile, wenn man jene dazurechnet, welche die Große Kammer in einem einzigen Urteil erledigt hat)
Statistik der Konventionsverletzungen bis Ende 2014:
Art.6 EMRK: 43%, Art.1 des 1. ZP: 13%, Art.5 EMRK: 12%, Art.3 EMRK: 9%, Art.13 EMRK: 8%, Art.2 EMRK: 4%; andere: 10%
Die im Jahr 2014 gefällten Urteile beinhalten folgende Konventionsverletzungen: Art.6: 25%, Art.5: 17%, Art.2+3: 25%, Art.8: 6%, Art.13: 10% und Art.1 des 1. ZP zur EMRK: 8%.
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Am 1.1.2007 waren beim EGMR 89.900 Beschwerden anhängig,
am 1.1.2009 bereits 97.300, am 1.1.2010 119.300 und Ende Mai 2011 139.650
Nur sechs EMRK-Mitgliedstaaten sind derzeit für mehr als 2/3 der anhängigen Fälle verantwortlich:
Russland: 28 %, Türkei: 12 %, Rumänien: 8 %
Italien: 8 %, Ukraine: 7 %, Polen: 5 %
Die Beschwerden gegen die übrigen 41 Mitgliedstaaten des Europarates machen lediglich rund 32% des Gesamtanfalls aus, z.B.
Deutschland: 1683 Beschwerden, das sind rund 2,7%
Liechtenstein: 15 Beschwerden, das sind rund 0,03%
Österreich: 439 Beschwerden, das sind rund 0,7%
Schweiz: 368 Beschwerden, das sind 0,6%
Bis zum in Kraft treten des 11. ZP (am 1.11.1998 – ständig tagender Gerichtshof) hat der Gerichtshof und die Europäische Kommission für Menschenrechte
837 Urteile gefällt, bis Ende 2005, also etwa sieben Jahre später, 6.000, bis Ende 2008, also weitere drei Jahre später: mehr als 10.000.
Am 18.9.2008 hat der EGMR das 10.000. Urteil (in einem russischen Fall) gefällt.
Statistik 2011 : in diesem Jahr wurden 64.500 Beschwerden eingebracht, welche einem Entscheidungsorgan des EGMR zugewiesen wurden (+5% im Vergleich zu 2010)
47.300 sind den Einzelrichtern, 17.200 den Kammern zugeteilt, 5.359 Beschwerden wurden den Regierungen zugestellt und 2.773 Entscheidungen betreffend
einstweilige Maßnahmen nach Art.39 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes getroffen.
50.677 Beschwerden wurden als unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen.
Weniger als 3 % der geprüften Fälle führten zu einem Urteil.
Folgende fünf Staaten sind für zwei Drittel des Beschwerdeanfalls verantwortlich:
Russland: 27%, Türkei: 11%, Italien: 9%, Rumänien: 8%, Ukraine: 7% und Serbien: 5%.
Am 30.9.2012 waren beim EGMR 139.500 Beschwerden anhängig (Ende 2011: 151.600)
Folgende sechs der 47 Mitgliedstaaten des Europarates sind für 2/3 des Beschwerdeanfalls verantwortlich:
Russland: 22%, Türkei: 12%, Italien: 10%, Rumänien: 8%, Ukraine: 8% und Serbien: 7%
2012 wurden 81.700 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen.
Die Homepage des EGMR wurde 2012 rund 300 Millionen mal aufgerufen (+13% im Vergleich zum Vorjahr).
Am 31.10.2013 waren beim Gerichtshof 107.600 Beschwerden anhängig.
Bis dahin hat der EGMR im Jahr 2013 bereits 2.930 Urteile gefällt.
Folgende acht Mitgliedstaaten des Europarates sind für mehr als 3/4 des Beschwerdeanfalles verantwortlich:
Russland: 17%, Italien: 14%, Ukraine und Türkei: 12%, Serbien: 11%, Rumänien: 6%, Bulgarien und UK: 3%
Am 30.4.2014 waren beim Gerichtshof 93.550 Beschwerden anhängig, 39.100 vor der Kammer (7 Richter), 30800 vor dem Drei-Richter-Senat und 23.650 vor den Einzelrichtern.
Drei Mitgliedstaaten sind für die Hälfte der Fälle verantwortlich: Ukraine: 20%, Italien: 16% und Russland: 15 %,
mit den zwei weiteren Mitgliedstaaten Türkei (11%) und Rumänien (7%) sind es bereits mehr als 2/3,
mit Serbien (6%) 3/4; die übrigen 41 Mitgliedstaaten erreichen gemeinsam nur 25%.
Am 1.1.2015 waren beim Gerichtshof 69.900 (30.000 weniger als Anfang 2014) Beschwerden anhängig, die Hälfte davon betrifft alleine die drei folgenden Mitgliedstaaten:
Italien (19%), Ukraine (19%) und Russland (13%); mit der Türkei (13%) sind es bereits 2/3, mit Rumänien (5%), Serbien (4%) und Georgien (3%) sind es gar 3/4 aller Fälle
Die restlichen 40 Mitgliedstaaten sind nur für die restlichen 24% verantwortlich.
Am 1.1.2016 waren beim Gerichtshof 64.850 Beschwerden anhängig, wovon alleine 40.550 im Jahr 2015 eingebracht wurden.
3.150 Beschwerden waren vor den Einzelrichtern, 34.500 vor einem Komitee und 27.200 vor einer Kammer oder der Großen Kammer
2015 wurden 43.133 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen, 2.441 Fälle mit 823 Urteilen entschieden.
Am 1.1.2017 waren beim Gerichtshof 79.750 Beschwerden anhängig, wovon alleine 53.500 im Jahr 2016 eingebracht wurden (32% mehr als im Jahr 2015)
Aus folgenden 6 Mitgliedstaaten stammen etwas mehr als 3/4 der Beschwerden:
Ukraine (23%), Türkei (16%), Ungarn (11%), Russland (10%), Italien (8%) und Rumänien (9%)
Aus den restlichen 41 Mitgliedstaaten des Europarates stammt der Rest von lediglich 23% des Beschwerdeanfalls.
Am 1.1.2018 waren beim Gerichtshof 56.250 Beschwerden anhängig, wovon alleine 63.350 im Jahr 2017 eingebracht wurden (19% mehr als im Jahr 2016)
Aus folgenden 7 Mitgliedstaaten stammen etwas mehr als 3/4 der Beschwerden:
Rumänien 9900 (18%), Russland 7750 (14%), Türkei 7500 (13%), Ukraine 7100 (13%), Italien 4650 (8%), Ungarn (6%) und Aserbaidschan 2050 (4%).
Aus den restlichen 40 Mitgliedstaaten des Europarates stammt der Rest von lediglich 24% des Beschwerdeanfalls.
2017 wurden 36.579 Beschwerden von den Einzelrichtern für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (-15%), 3.772 Fälle von den Kammern.
9.534 Beschwerden wurden den Regierungen zur Stellungnahme übermittelt (-40%) und 2.256 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt (+56%).
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Die Große Kammer des EGMR ( 17 Richter-Senat ) hat seit seiner Einrichtung Anfang 1999 bis Ende 2016 421 Urteile gefällt,
nur vier davon betrafen Österreich (Maslov vom 23.6.2008, Stummer vom 7.7.2011, S.H. u.a. vom 3.11.2011 sowie X. vom 19.2.2013),
21 Urteile betreffen Beschwerden gegen die BRD, 14 gegen die Schweiz und ein Urteil Liechtenstein.
1999: 62 2000: 26 2001: 21 2017: 19
2002: 12 2003: 12 2004: 16
2005: 14 2006: 17 2007: 15
2008: 18 2009: 18 2010: 18
2011: 13 2012: 26 2013: 13
2014: 19 2015: 22 2016: 32
Beschlüsse hat die Große Kammer des EGMR insgesamt 22 gefällt.
Statistik betreffend Österreich:
Seit dem Inkrafttreten des 11.ZP (am 1.11.1998 - ständig tagender Gerichtshof - EGMR) wurden bis Ende 2009 gegen Österreich insgesamt 3.410 Beschwerden eingebracht,
im Jahr 2010 439 und im Jahr 2011 386, in Summe somit 4.235.
2.916 (86 %) wurden bis Ende 2009 für unzulässig erklärt oder von der Liste gestrichen, 421 (12 %) der Regierung zugestellt, 197 (6 %) für zulässig erklärt,
197 Urteile gefällt und 52 Vergleiche abgeschlossen (und diese Fälle hierauf gestrichen).
Ende 2010 waren beim EGMR 567 österreichische Beschwerdefälle anhängig,
334 (59%) bei den Einzelrichtern iSd 14. ZP, 99 (17%) bei der zuständigen Kammer bzw. bei einem Dreirichtersenat.
122 (22%) Beschwerden wurden im Jahr 2010 der Regierung zur Stellungnahme übermittelt und 12 (2%) für zulässig erklärt sowie 19 Urteile gefällt.
anhängige österreichische Fälle Ende 2011: 601
Summe der gegen Österreich eingebrachten Beschwerden :
2017: 228, 2016: 238, 2015: 261, 2014: 315, 2013: 437, 2012: 377, 2011: 387, 2010: 439, 2009: 410, 2008: 373, 2007: 329, 2006: 345, 2005: 299,
2004: 304, 2003: 322, 2002: 309, 2001: 230, 2000: 244, 1999: 227
zum Vergleich: 1959 bis 1998 gesamt: 3.299
Statistik 1959 - 2012:
7879 Beschwerden sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 6959 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=88 %)
Statistik 1959 bis Ende 2016:
9135 Beschwerden gegen Österreich sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 8454 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=93 %) und 396 Urteile gefällt.
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Statistik seit 1.11.1998 (ständig tagender - neuer - Gerichtshof iSd 11. Zusatzprotokolls) bis Ende 2008:
178 Urteile in österreichischen Fällen, in 142 davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 13 Urteilen keine, 17 Vergleiche/Streichungen.
Folgende Verletzungen wurden festgestellt:
1x Art. 3, 3x Art. 5, 111x Art. 6 (davon: 51x fairness, 60x Verfahrensdauer), 11x Art. 8, 1x Art. 9,
24x Art. 10, 1x Art. 11, 7x Art. 13, 10x Art. 14 und 3x Art. 4 des 7. ZP zur EMRK
Insgesamt (seit 1959 - Inkrafttreten der EMRK in Österreich) bis Ende 2008:
5.480 Beschwerden, davon 5.227 (95%) unzulässig oder gestrichen, 253 Fälle (5%) wurden mit Urteil erledigt.
In diesen 253 Urteilen wurde in 186 Fällen (74%) zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 31 Fällen (12%) keine,
9% der Fälle wurden verglichen, in 5% der Fälle erfolgten andere Erledigungen.
Art der Konventionsverletzungen in allen Österreich betreffenden Urteilen (bis Ende 2014):
Art. 6 EMRK (fairness): 32 %
Art. 6 Abs.1 EMRK (Verfahrensdauer): 30 %
Art. 10 EMRK: 12 %
Art. 8 EMRK: 6 %
Art. 14 EMRK: 8 %
alle anderen Konventionsrechte: 12 %
Statistik 2010 :
In den 19 Urteilen hat der EGMR 16 mal mindestens eine Konventionsverletzung festgestellt, in drei Urteilen keine.
15x Verletzung des Art. 6 EMRK: 6x kein faires Verfahren, 9x überlange Verfahrensdauer
2x Verletzung des Art. 13 EMRK: kein effektives Rechtsmittel gegen überlange Verfahrensdauer
4x Verletzung des Art. 14 EMRK: Diskriminierung
1x Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK: Recht auf freie Wahlen
Statistik gesamt bis Ende 2014:
344 Urteile; in 245 Fällen (71 %) wurde zumindest eine Konventionsverletzung (oder deren Zusatzprotokolle) festgestellt, in 61 Fällen (29 %) keine;
24 Vergleiche/Streichungen, 14 andere Erledigungem (gerechte Entschädigung, Entscheidung über Einreden etc.)
Folgende Verletzungen wurden festgestellt:
6x Art.3, 10x Art.5, 184x Art.6 (davon 90x fairness und 94x Verfahrensdauer), 16x Art.8, 1x Art.9, 34x Art.10, 1x Art.11,
14x Art.13, 26x Art.14 EMRK, 4x Art.1 des 1.ZP, 1x Art.3 des 1.ZP und 4x Art.4 des 7. ZP zur EMRK
Statistik 2011 :
Gegen Österreich wurden in diesem Jahr 386 Beschwerden (-11%) eingebracht, insgesamt sind 601 Beschwerden anhängig,
393 vor einem Einzelrichter, 96 vor der zuständigen Kammer, 100 Beschwerden wurden der Regierung zugestellt.
12 Urteile wurden in österreichischen Fällen gefällt, in sieben davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in vier Fällen keine, ein Vergleich wurde abgeschlossen.
Konventionsverletzungen: 5x Art.6 Abs.1 (Verfahrensdauer), 1x Art.13 (effektives Rechtsmittel), 1x Art.14 (Diskriminierung) und 1x Art.1 des 1.ZP (Eigentumsrecht).
Statistik 2012:
Am 1.7.2012 waren gegen Österreich 663 Beschwerden anhängig, 477 vor einem Entscheidungsorgan;
davon 283 vor
einem Einzelrichter, 10 vor dem
Dreirichtersenat, 183 vor der Kammer (7 Richter)
und eine vor der Großen Kammer
Situation am 16.1.2013: 600 Beschwerden
anhängig, 421 davon vor einem Entscheidungsorgan
(256 vor dem Einzelrichter, 33 vor einem
Drei-Richter-Senat, 131 vor der Kammer, ein Fall vor der Großen Kammer.
Im Jahr 2012 wurden gegen Österreich 377 Beschwerden eingebracht, welche vor ein Entscheidungsorgan kamen;
in diesem Jahr hat
der Gerichtshof 572 Beschwerden gegen Österreich
behandelt (549 für unzulässig erklärt oder
gestrichen und 23 Urteile gefällt)
77 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz wurden
gestellt, in 7 Fällen bewilligt.
Ende 2012 waren 407 Beschwerden gegen Österreich vor einem Entscheidungsorgan anhängig.
Vorbildlich ist die Statistik Österreichs betreffend die 23 Urteile des EGMR im Jahr 2012:
in nur 10 davon wurde eine Konventionsverletzung festgestellt, in 13 Urteilen keine.
Alle anderen Mitgliedstaaten - mit einer einzigen Ausnahme - haben keine positive Bilanz, das heißt, die Verurteilungen
überwiegend die Urteile, in welchen keine Konventionsverletzung festgestellt wurde meist drastisch.
Statistik 2013:
437 Beschwerden eingebracht, 28 der Regierung zur Stellungnahme zugestellt
633 Entscheidungen, davon 22 Urteile und 611 Beschlüsse (Unzulässigerklärungen und Streichungen)
Statistik 2014:
315 Beschwerden eingebracht, 18 der Regierung zur Stellungnahme zugestellt
394 Entscheidungen, davon 7 Urteile und 387 Beschlüsse (Unzulässigerklärungen und Streichungen)
Bis 31.12.2014 haben die Straßburger Instanzen (Gerichtshof, früher die Kommission für Menschenrechte)
1586 Entscheidungen in österreichischen Fällen getroffen, 335 Urteile und 1251 Beschlüsse.
Statistik 2015:
263 Beschwerden eingebracht, die vor ein Entscheidungsorgan des EGMR gelangt sind; 241 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen,
33 Beschwerden der Regierung zur Stellungnahme zugestellt und 7 Urteile in österreichischen Fällen gefällt.
Statistik 2016:
10 Urteile und 14 Beschlüsse (Zulässigkeitsentscheidungen und Streichungen) wurden 2016 in österreichischen Fällen gefällt.
Statistik 2017:
24 Urteile und 14 Beschlüsse (Zulässigkeitsentscheidungen und Streichungen) wurden 2017 in österreichischen Fällen gefällt
Statistik 1959 - 2015:
352 Urteile, in 250 wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 63 Urteilen keine. 24 Vergleiche und 15 andere Entscheidungen in österreichischen Fällen.
g e s a m t :
bis Ende 2017 hat der EGMR in österreichischen Fällen 1650 Entscheidungen gefällt, davon 387 Urteile und 1263 Beschlüsse
Österreich trägt im Jahr 2017 zum Budget des Gerichtshofs (71 Mio) 5,5 Mio (7,7%) Euro bei.
Näheres zu diesen Entscheidungen finden Sie auf „ A-BRD–CH “
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Statistik betreffend die Schweiz:
Seit dem Inkrafttreten des 11. ZP (am 1.11.1998) wurden bis Ende 2009 gegen die Schweiz 2.590 Beschwerden eingebracht, davon 2108 (81 %) für unzulässig erklärt oder von der Liste gestrichen, 122 (5 %) wurden der Regierung zugestellt, 45 (2%) wurden für zulässig erklärt, 52 Urteile gefällt und 3 Vergleiche geschlossen.
2010 wurden gegen die Schweiz 368 Beschwerden erhoben.
Ende 2010 waren beim EGMR 837 schweizer Beschwerdefälle anhängig,
670 (80%) bei den Einzelrichtern iSd 14.ZP, 100 (12%) bei der zuständigen Kammer bzw. bei einem Dreirichtersenat.
59 (7%) Beschwerden wurden im Jahr 2010 der Regierung zur Stellungnahme übermittelt und 8 (1%) für zulässig erklärt sowie 11 Urteile gefällt.
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Am 1.1.2009 waren gegen die Schweiz 559 Beschwerden anhängig.
Im Jahr 2009 kamen 471 Fälle vor ein Entscheidungsorgan, 248 Beschwerden wurden für unzulässig erklärt, 27 der schweizer Regierung zugestellt und 7 Urteile gefällt.
Statistik seit 1.11.1998 (ständig tagender - neuer - Gerichtshof iSd 11. Zusatzprotokolls) bis Ende 2008:
45 Urteile in schweizer Fällen, in 37 davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 6 Urteilen keine, 2 Vergleiche/Streichungen.
Folgende Verletzungen wurden festgestellt:
1x Art. 2, 8x Art. 5, 14x Art. 6 (davon: 10x fairness, 4x Verfahrensdauer), 9x Art. 8 und 6x Art. 10 EMRK
Insgesamt: (Beitritt zur EMRK bis Ende 2008)
3295 Beschwerden unzulässig/gestrichen (98 %); 84 Urteile (2 %),
bis Ende 1998: 39
In 69 % der Urteile wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 23 % keine, 6 % der Fälle wurden verglichen, 2 % anders erledigt.
Summe der gegen die Schweiz eingebrachten Beschwerden :
2016: 258; 2015: 318; 2014: 304; 2013: 442, 2012: 326, 2011: 358, 2010: 368, 2009: 471, 2008: 261, 2007: 237
Art der festgestellten Konventionsverletzungen:
32 % Art. 6 EMRK (Fairness), 18 % Art. 5 EMRK, 17 % Art. 8 EMRK, 15 % Art. 10 EMRK, 18 % andere
Urteile des EGMR in schweizer Fällen bis Ende 1998: 39
1999: 0, 2000: 7, 2001: 8, 2002: 4, 2003: 1, 2004: 0, 2005: 5, 2006: 9, 2007: 7, 2008: 4 und 2009: 7
Statistik 2010:
In 8 von 11 Urteilen hat der EGMR mindestens eine Verletzung der Konvention festgestellt und in drei Urteilen keine.
2x Verletzung des Art. 5 EMRK
2x Verletzung des Art. 6 EMRK: Fairness des Verfahrens
3x Verletzung des Art. 8 EMRK
1x Verletzung des Art. 14 EMRK
Statistik gesamt bis Ende 2014:
152 Urteile; in 94 Fällen (62 %) wurde zumindest eine Konventionsverletzung (oder deren Zusatzprotokolle) festgestellt, in 50 (38 %) Fällen keine;
5 Vergleiche/Streichungen, 3 andere Erledigungen (gerechte Entschädigung, Entscheidung über Einwendungen etc.)
Folgende Verletzungen wurden festgestellt:
1x Art.2, 4x Art.3, 15x Art.5, 38x Art.6 (davon 31x fairness und 7x Verfahrensdauer), 22x Art.8, 1x Art.9, 14x Art.10, 1x Art.11, 1x Art.12, 2x Art.13, und 4x Art.14 EMRK.
Statistik 2011 :
Gegen die Schweiz wurden in diesem Jahr 357 Beschwerden (-3%) eingebracht, insgesamt sind 1052 Beschwerden anhängig,
825 vor einem Einzelrichter, 162 vor der zuständigen Kammer, 59 Beschwerden wurden der Regierung zugestellt.
11 Urteile hat der EGMR in diesem Jahr in schweizer Fällen gefällt, in drei davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in acht keine.
Zwei Verletzungen des Art.8 EMRK, eine nach Art.11.
Statistik 2012:
325 Beschwerden vor ein Entscheidungsorgan eingebracht, 23 wurden der Regierung zur Stellungnahme zugestellt
341 Entscheidungen wurden in schweizer Fällen getroffen: 8 Urteile, 333 Beschwerden wurden für unzulässig erklärt oder gestrichen.
Ende 2012 waren 1031 Beschwerden gegen die Schweiz vor einem Entscheidungsorgan anhängig.
Statistik 2013:
442 Beschwerden vor ein Entscheidungsorgan eingebracht, 24 wurden der Regierung zur Stellungnahme zugestellt
1197 Entscheidungen wurden in schweizer Fällen getroffen: 13 Urteile, 1184 Beschwerden wurden für unzulässig erklärt oder gestrichen.
In 9 von 13 Urteilen aus dem Jahr 2013 hat der EGMR zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 4 Urteilen keine.
2x Art.3, 3x Art.6 (2x Fairness und 1x Verfahrensdauer), 4x Art.8 und 1x Art.10 EMRK
Statistik 1959 - 2012:
5505 Beschwerden sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 4401 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=80 %)
Statistik 2014:
303 Beschwerden vor ein Entscheidungsorgan eingebracht, 9 wurden der Regierung zur Stellungnahme zugestellt
403 Entscheidungen wurden in schweizer Fällen getroffen: 19 Urteile, 384 Beschwerden wurden für unzulässig erklärt oder gestrichen.
22 Sachentscheidungen, davon 19 Urteile
Statistik 2015:
318 Beschwerden eingebracht, die vor ein Entscheidungsorgan des EGMR gelangt sind; 321 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen,
19 Beschwerden der Regierung zur Stellungnahme zugestellt und 11 Urteile in schweizer Fällen gefällt.
Statistik 1959 - 2015:
162 Urteile, in 97 wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 57 Urteilen keine. Fünf Vergleiche und drei andere Entscheidungen in schweizer Fällen.
Statistik 1959 bis Ende 2016:
6826 Beschwerden gegen die Schweiz sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 6470 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=95 %) und 175 Urteile gefällt.
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Näheres finden Sie unter „ A-BRD-CH “.
Statistik betreffend die BRD:
Seit dem Inkrafttreten des 11. ZP (am 1.11.1998) bis Ende 2009 wurden gegen die BRD insgesamt 13.241 Beschwerden eingebracht, 11.117 (84 %) als unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen, 376 (3 %) wurden der Regierung zugestellt, 114 (1 %) für zulässig erklärt, 119 Urteile gefällt und 44 Vergleiche geschlossen.
2010: 76 Entscheidungen - 36 Urteile und 40 Beschlüsse
Ende 2010 waren beim EGMR 2.381 deutsche Beschwerdefälle anhängig,
2.149 (90%) bei den Einzelrichtern iSd 14. ZP, 133 (6%) bei der zuständigen Kammer bzw. bei einem Dreirichtersenat.
75 (3%) Beschwerden wurden im Jahr 2010 der Regierung zur Stellungnahme übermittelt und 24 (1%) für zulässig erklärt sowie 36 Urteile gefällt.
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S t a t i s t i k - B R D |
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++43/7742/2319, FAX 4984 |
1959 bis Ende 2008:
16.049 Beschwerden für unzulässig erklärt bzw. gestrichen (99 %),
136 Urteile (1 %) - davon 1959 – 1998 (EKMR und früherer EGMR: 38 Urteile
1959 - 1998: 7.029 Beschwerden, in den letzten Jahren (2004 - 2008) durchschnittlich 1500 Beschwerden pro Jahr
In den 136 Urteilen wurde in 59 % der Fälle zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 28 % kein, in 7 % wurde ein Vergleich abgeschlossen, 6 % wurden anders erledigt.
Art der Konventionsverletzungen:
41%: Art. 6 EMRK (Verfahrensdauer), 14%: Art. 6 EMRK (fairness), 14 %. Art. 8 EMRK, 13 %: Art. 5 EMRK, andere: 18 %
Statistik 2010:
In den 36 Urteilen dieses Jahres hat der EGMR in 29 Fällen mindestens eine Verletzung der Konvention festgestellt, in sechs Fällen keine, eine andere Erledigung.
1x Verletzung des Art. 3 EMRK
31x Verletzung des Art. 6 EMRK: 2x Fairness, 29x überlange Verfahrensdauer
2x Verletzung des Art. 8 EMRK
8x Verletzung des Art. 13 EMRK: kein effektives Rechtsmittel gegen überlange Verfahrensdauer
Statistik gesamt bis Ende 2014:
276 Urteile; in 176 Fällen (64 %) wurde zumindest eine Konventionsverletzung (oder deren Zusatzprotokolle) festgestellt, in 76 Fällen (28 %9 keine;
11 Vergleiche/Streichungen, 13 andere Erledigungen (gerechte Entschädigung, Entscheidung über Einwendungen etc.)
Folgende Verletzungen wurden festgestellt:
3x Art.3, 28x Art.5, 122x Art.6 (davon 19x fairness, 102x Verfahrensdauer, 1x Nichtvollstreckung), 9x Art.7, 20x Art.8, 7x Art.10, 2x Art.11, 23x Art.13, 12x Art.14 EMRK und 3x Art.1 des 1. ZP zur EMRK.
Statistik 2011 :
Gegen Deutschland wurden in diesem Jahr 1.754 Beschwerden (+4%) eingebracht, insgesamt sind 3003 Beschwerden gegen diesen Mitgliedstaat anhängig,
2.737 vor einem Einzelrichter, 182 vor der zuständigen Kammer, 66 Beschwerden wurden der Regierung zugestellt.
41 Urteile wurden gefällt, in 31 davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 9 Fällen keine, ein Vergleich.
Bis Ende März 2013 haben die Straßburger Instanzen (Gerichtshof, früher die Kommission für Menschenrechte)
1225 Entscheidungen in BRD-Fällen getroffen, davon 226 Urteile.
Statistik 2012:
Im Jahr 2012 wurden gegen die BRD 1492 Beschwerden eingebracht, 23 wurden der Regierung zur Stellungnahme übermittelt
2491 Entscheidungen wurden in deutschen Fällen getroffen, davon 2468 Unzulässigerklärungen und Streichungen sowie 23 Urteile
Ende 2012 waren 2013 Beschwerden vor einem Entscheidungsorgan anhängig.
Statistik 2013:
Im Jahr 2013 wurden gegen die BRD 1525 Beschwerden eingebracht, 24 wurden der Regierung zur Stellungnahme übermittelt
3040 Entscheidungen wurden in deutschen Fällen getroffen, davon 3033 Unzulässigerklärungen und Streichungen sowie 7 Urteile
In 4 von 7 Urteilen aus dem Jahr 2013 hat der EGMR zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 3 Urteilen keine.
2x Art.5, 1x Art.7 und 1x Art.8 EMRK
Statistik 1959 - 2012:
25161 Beschwerden sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 23107 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=92 %)
Statistik 2014:
Im Jahr 2014 wurden gegen die BRD 1027 Beschwerden eingebracht, 25 wurden der Regierung zur Stellungnahme übermittelt
1195 Entscheidungen wurden in deutschen Fällen getroffen, davon 1182 Unzulässigerklärungen und Streichungen sowie 23 Urteile
27 Entscheidungen, davon 13 Urteile
Summe der gegen die BRD eingebrachten Beschwerden :
2016: 676; 2015: 789; 2014: 1026, 2013: 1525, 2012: 1492, 2011: 1757, 2010: 1683, 2009: 1515, 2008: 1572, 2007: 1483
Statistik 2015:
789 Beschwerden eingebracht, die vor ein Entscheidungsorgan des EGMR gelangt sind; 901 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen,
23 Beschwerden der Regierung zur Stellungnahme zugestellt und 12 Urteile in BRD-Fällen gefällt.
Statistik 1959 - 2015:
287 Urteile, in 182 wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 81 Urteilen keine. 11 Vergleiche und 13 andere Entscheidungen in BRD-Fällen.
Statistik 1959 bis Ende 2016:
29.187 Beschwerden gegen die BRD sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 28.642 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=98 %) und 338 Urteile gefällt.
Näheres finden Sie unter „A, BRD, CH“.
Statistik betreffend Liechtenstein:
Bis Ende 2010 wurden 5 Urteile gefällt.
59 Beschwerden wurden für unzulässig erklärt.
In diesen 5 Urteilen wurden folgende Konventionsverletzungen festgestellt:
1x Art. 6 EMRK (fairness), 2x Art. 6 Abs.1 EMRK (Verfahrensdauer), 1x Art. 10 EMRK, 1x Art. 5 EMRK und 1x Art. 13 EMRK.
Ende 2010 waren beim EGMR 14 liechtensteiner Beschwerdefälle anhängig,
11 (79%) bei den Einzelrichtern iSd 14. ZP, 3 (21%) bei der zuständigen Kammer bzw. bei einem Dreirichtersenat.
Keine Beschwerde wurde im Jahr 2010 der Regierung zur Stellungnahme übermittelt und keine für zulässig erklärt sowie 1 Urteil gefällt.
Statistik gesamt bis Ende 2010:
5 Urteile; in allen 5 Fällen wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt.
Folgende Verletzungen wurden festgestellt:
1x Art.5, 3x Art.6 (davon 1x fairness und 2x Verfahrensdauer), 1x Art.10 und 1x Art.13 EMRK.
Im Jahr 2008 wurden gegen Liechtenstein 8, im Jahr 2009 14, im Jahr 2010 15 und im Jahr 2011 9 Beschwerden eingebracht.
Ende 2011 waren gegen Liechtenstein 13 Beschwerden anhängig, davon 10 vor einem Einzelrichter, 2 vor der zuständigen Kammer, eine Beschwerde wurde der Regierung zur Äußerung zugestellt.
Kein Urteil im Jahr 2011 gegen Liechtenstein.
Bis heute (22.11.2014) haben die Straßburger Instanzen (Gerichtshof, früher die Kommission für Menschenrechte)
20 Entscheidungen in liechtensteiner Fällen getroffen, davon 6 Urteile.
Statistik 2012:
Im Jahr 2012 wurden gegen Liechtenstein 16 Beschwerden eingebracht, keine wurde der Regierung zur Stellungnahme übermittelt
15 Entscheidungen wurden in liechtensteiner Fällen getroffen, alles Unzulässigerklärungen und Streichungen, kein Urteil
Statistik 2013:
Im Jahr 2013 wurden gegen Liechtenstein 7 Beschwerden eingebracht, 3 wurden der Regierung zur Stellungnahme übermittelt
14 Entscheidungen wurden in liechtensteiner Fällen getroffen, davon 13 Unzulässigerklärungen und Streichungen, ein Urteil (keine Konventionsverletzung)
Summe der gegen Liechtenstein eingebrachten Beschwerden :
2016: 10; 2015: 13; 2014: 12; 2013: 7, 2012: 16, 2011: 9, 2010: 15, 2009: 14, 2008: 8, 2007: 5
Statistik 1959 - 2012:
103 Beschwerden sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 84 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=82 %)
Statistik 2014:
Im Jahr 2014 wurden gegen Liechtenstein 12 Beschwerden eingebracht, eine wurde der Regierung zur Stellungnahme übermittelt
8 Entscheidungen wurden in liechtensteiner Fällen getroffen, alles Unzulässigerklärungen und Streichungen, kein Urteil
Statistik 2015:
13 Beschwerden eingebracht, die vor ein Entscheidungsorgan des EGMR gelangt sind; 16 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen,
eine Beschwerde der Regierung zur Stellungnahme zugestellt und 2 Urteile in liechtensteiner Fällen gefällt.
Statistik 1959 - 2015:
Acht Urteile, in sieben wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in einem Urteil keine. Keine Vergleiche und keine andere Entscheidungen in liechtensteiner Fällen.
Statistik 1959 bis Ende 2016:
145 Beschwerden gegen Liechtenstein sind vor ein Entscheidungsorgan gelangt; davon wurden 136 für unzulässig erklärt oder aus der Liste gestrichen (=94 %) und 9 Urteile gefällt.
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S t a t i s t i k - Liechtenstein |
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Im Folgenden eine Statistik des Homepagebetreibers RA Dr. Postlmayr, A-5230 Mattighofen, betreffend die bisherige Judikatur des EGMR in Österreichischen Fällen:
Österreichische Fälle
bis heute hat der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
früher: die EKMR (Europäische Kommission für Menschenrechte)
1642 Entscheidungen (383 Urteile und 1259 Beschlüsse)
in österreichischen Fällen getroffen (Stand: 26.10.2017)
|
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
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31 Fälle |
23 Fälle |
15 Fälle |
16 Fälle |
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2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
27 Fälle |
41 Fälle |
26 Fälle |
32 Fälle |
23 Fälle |
|
|
|
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2008 |
2007 |
2006 |
2005 |
2004 |
32 Fälle |
37 Fälle |
40 Fälle |
53 Fälle |
51 Fälle |
|
|
|
|
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2003 |
2002 |
2001 |
2000 |
1999 |
69 Fälle |
60 Fälle |
69 Fälle |
74 Fälle |
39 Fälle |
|
|
|
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|
1998 |
1997 |
1996 |
1995 |
1994 |
40 Fälle |
79 Fälle |
108 Fälle |
107 Fälle |
109 Fälle |
|
|
|
|
|
1993 |
1992 |
1991 |
1990 |
1989 |
96 Fälle |
55 Fälle |
58 Fälle |
32 Fälle |
28 Fälle |
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|
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|
|
1988 |
1987 |
1986 |
1985 |
1984 |
26 Fälle |
36 Fälle |
9 Fälle |
3 Fälle |
1 Fall |
|
|
|
|
|
1983 |
1982 |
1981 |
1980 |
1979 |
1 Fall |
1 Fall |
kein Fall |
kein Fall |
1 Fall |
|
|
|
|
|
1978 |
1977 |
1976 |
1975 |
1974 |
kein Fall |
1 Fall |
1 Fall |
1 Fall |
6 Fälle |
|
|
|
|
|
1973 |
1972 |
1971 |
1970 |
1969 |
6 Fälle |
4 Fälle |
9 Fälle |
5 Fälle |
4 Fälle |
|
|
|
|
|
1968 |
1967 |
1966 |
1965 |
1964 |
4 Fälle |
12 Fälle |
3 Fälle |
3 Fälle |
4 Fälle |
|
|
|
|
|
1963 |
1962 |
1961 |
1960 |
1959 |
6 Fälle |
2 Fälle |
2 Fälle |
kein Fall |
kein Fall |
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