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Artikel 5 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK - Gleichberechtigung der Ehegatten
 
 
Hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben Ehegatten untereinander und in ihren Beziehungen 
zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art. 
Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen.
 
 
Ratifikationsstand:  bis 28.12.2011 haben 42 Mitgliedstaaten des Europarates dieses Zusatzprotokoll ratifiziert;
es fehlen: Belgien, Deutschland, England, Niederlande und Türkei.
 

Entscheidungen:

Carlson gegen die Schweiz; Urteil vom 6.11.2008; BeschwNr. 49.492/06

Zurückweisung der Beschwerde zu Art. 14 EMRK und Art. 5 des 7. ZP zur EMRK, weil dazu der innerstaatliche Instanzenzug nicht ausgeschöpft wurde (Vorbringen erst in einem Antrag auf Urteilsberichtigung) - Art. 35 Abs.3+4 EMRK.

Verletzung des Art. 8 EMRK in einem Verfahren betreffend Rückgabe des gemeinsamen Sohnes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Entgegen Art. 13 dieses Übereinkommens wurde dem Beschwerde führenden Kindesvater der Beweis auferlegt, dass er der Verbringung des Sohnes nicht zugestimmt hat. Verletzung der Waffengleichheit; dies wurde auch nicht durch die richtige Anwendung dieses Übereinkommens durch das Berufungsgericht saniert, weil die Vorgangsweise des Bezirksgerichts den Beschwerdeführer in eine benachteiligende Situation gebracht hat, was sich maßgeblich auf die gerichtliche Entscheidung ausgewirkt hat.

 

Chepelev - Russland; Urteil vom 26.7.2007; BeschwNr. 58.077/00

Keine Verletzung der Art. 8 EMRK und Art. 5 des 7. ZP zur EMRK

 

Szakály - Ungarn; Urteil vom 25.5.2004; BeschwNr. 59.056/00

Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK - 13jährige Dauer eines Scheidungsverfahrens

Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art. 5 des 7. ZP zur EMRK

 

Reslová - Tschechien; Urteil vom 18.7.2006; BeschwNr. 7.550/04

Verletzung des Art. 8 EMRK, daher keine Notwendigkeit, die Frage der Verletzung des Art. 5 des 7. ZP zu prüfen.

 

D.D. - Frankreich; Urteil vom 8.11.2005; BeschwNr. 3/02

neue Rechtslage in Frankreich, weswegen die Beschwerde zurückgezogen wurde - Streichung aus der Liste

 

Bargagli - Italien; Urteil vom 9.11.1999; BeschwNr. 38.109/97

Keine Verletzung des Art. 5 des 7. ZP zur EMRK

 

Hokkanen - Finnland; Urteil vom 23.9.1994, A-299-A; BeschwNr. 19.823/92

Verletzung des Art. 8 EMRK, daher keine Notwendigkeit, die Frage der Verletzung des Art. 5 des 7. ZP zu prüfen.

Keine Verletzung des Art. 6 ABs.1 EMRK, daher Prüfung des Art. 13 EMRK nicht erforderlich.

 

E M R K Art.5 des  7. ZP
Ehegatten RA Dr. Postlmayr