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Artikel 5 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK - Gleichberechtigung der Ehegatten
Hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben Ehegatten untereinander und in ihren Beziehungen
zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art.
Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Ratifikationsstand: bis 28.12.2011 haben 42 Mitgliedstaaten des Europarates dieses Zusatzprotokoll ratifiziert;
es fehlen: Belgien, Deutschland, England, Niederlande und Türkei.
Entscheidungen:
Carlson gegen die Schweiz;
Urteil vom 6.11.2008; BeschwNr. 49.492/06
Zurückweisung der Beschwerde zu
Art. 14 EMRK und Art. 5 des 7. ZP zur EMRK, weil
dazu der innerstaatliche Instanzenzug nicht
ausgeschöpft wurde (Vorbringen erst in einem Antrag
auf Urteilsberichtigung) - Art. 35 Abs.3+4 EMRK.
Verletzung des Art. 8 EMRK in
einem Verfahren betreffend Rückgabe des
gemeinsamen Sohnes nach dem Haager Übereinkommen
über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung.
Entgegen Art. 13 dieses
Übereinkommens wurde dem Beschwerde führenden
Kindesvater der Beweis auferlegt, dass er der
Verbringung des Sohnes nicht zugestimmt hat.
Verletzung der Waffengleichheit; dies wurde auch
nicht durch die richtige Anwendung dieses
Übereinkommens durch das Berufungsgericht saniert,
weil die Vorgangsweise des Bezirksgerichts den
Beschwerdeführer in eine benachteiligende Situation
gebracht hat, was sich maßgeblich auf die
gerichtliche Entscheidung ausgewirkt hat.
Chepelev - Russland;
Urteil vom 26.7.2007; BeschwNr. 58.077/00
Keine Verletzung der Art. 8 EMRK
und Art. 5 des 7. ZP zur EMRK
Szakály - Ungarn; Urteil
vom 25.5.2004; BeschwNr. 59.056/00
Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK
- 13jährige Dauer eines Scheidungsverfahrens
Unzulässigkeit der Beschwerde zu
Art. 5 des 7. ZP zur EMRK
Reslová - Tschechien;
Urteil vom 18.7.2006; BeschwNr. 7.550/04
Verletzung des Art. 8 EMRK, daher
keine Notwendigkeit, die Frage der Verletzung des
Art. 5 des 7. ZP zu prüfen.
D.D. - Frankreich; Urteil
vom 8.11.2005; BeschwNr. 3/02
neue Rechtslage in Frankreich,
weswegen die Beschwerde zurückgezogen wurde -
Streichung aus der Liste
Bargagli - Italien; Urteil
vom 9.11.1999; BeschwNr. 38.109/97
Keine Verletzung des Art. 5 des
7. ZP zur EMRK
Hokkanen - Finnland;
Urteil vom 23.9.1994, A-299-A; BeschwNr. 19.823/92
Verletzung des Art. 8 EMRK, daher
keine Notwendigkeit, die Frage der Verletzung des
Art. 5 des 7. ZP zu prüfen.
Keine Verletzung des Art. 6 ABs.1
EMRK, daher Prüfung des Art. 13 EMRK nicht
erforderlich.
E M R K |
Art.5 des 7. ZP |
Ehegatten |
RA Dr. Postlmayr |
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