e m r k . a t

 

Artikel 4 des 4. ZP zur EMRK  -  Verbot der Kollektivausweisung von Ausländern
 
 
 
Kollektivausweisungen von Fremden sind nicht zulässig

 

Sultani gegen Frankreich; Urteil vom 20.9.2007; BeschwNr. 45.223/05

Dieser Beschwerdepunkt ist zulässig aber nicht begründet.

Dass gleichzeitig mehrere Ausländer Adressaten von  von Ausweisungsentscheidungen sind, stellt keine Kollektivausweisung dar.  Dies solange der Einzelne vor den Behörden alle Argumente vorbringen kann, welche gegen seine Ausweisung sprechen. Hier wurde der Fall individuell geprüft und wurden auch ausreichende Gründe für die Ausweisung vorgebracht - keine Verletzung des Art. 4 des 4. ZP zur EMRK.

 

Hussun u.a. - Italien; Streich der Fälle aus der Liste am 19.1.2010; BeschwNr. 10.171/05 u.a.

Die 84 Beschwerdeführer landeten, aus Libyen kommend im März 2005 auf Lampedusa

Der GH hat zu diesen Beschwerden keinerlei Informationen mehr bekommen - keine weitere Prüfung des Falles

Keine Verletzung des Art. 34 EMRK.

 

Conka - Belgien; Urteil vom 5.2.2002, BeschwNr. 51.564/99

Verletzung des Art. 5 Abs.1 + 4 EMRK, keine Verletzung des Art. 5 Abs.2 EMRK, Verletzung des Art. 13 EMRK iVm Art. 3 EMRK und Art. 4 des 4. ZP zur EMRK.

 

 

E M R K Art.4 des  4. ZP
Kollektivausweisung RA Dr. Postlmayr