e m r k . a t
Artikel 4 des 4. ZP zur EMRK - Verbot der Kollektivausweisung von Ausländern
Kollektivausweisungen von Fremden sind nicht zulässig
Sultani gegen Frankreich; Urteil
vom 20.9.2007; BeschwNr. 45.223/05
Dieser Beschwerdepunkt ist zulässig
aber nicht begründet.
Dass gleichzeitig mehrere Ausländer
Adressaten von von Ausweisungsentscheidungen sind,
stellt keine Kollektivausweisung dar. Dies solange
der Einzelne vor den Behörden alle Argumente vorbringen
kann, welche gegen seine Ausweisung sprechen. Hier wurde
der Fall individuell geprüft und wurden auch
ausreichende Gründe für die Ausweisung vorgebracht -
keine Verletzung des Art. 4 des 4. ZP zur EMRK.
Hussun u.a. - Italien; Streich
der Fälle aus der Liste am 19.1.2010; BeschwNr.
10.171/05 u.a.
Die 84 Beschwerdeführer landeten, aus
Libyen kommend im März 2005 auf Lampedusa
Der GH hat zu diesen Beschwerden
keinerlei Informationen mehr bekommen - keine weitere
Prüfung des Falles
Keine Verletzung des Art. 34 EMRK.
Conka - Belgien; Urteil vom
5.2.2002, BeschwNr. 51.564/99
Verletzung des Art. 5 Abs.1 + 4 EMRK,
keine Verletzung des Art. 5 Abs.2 EMRK, Verletzung des
Art. 13 EMRK iVm Art. 3 EMRK und Art. 4 des 4. ZP zur
EMRK.
E M R K |
Art.4 des 4. ZP |
Kollektivausweisung |
RA Dr. Postlmayr |
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