e m r k . a t
Artikel 3 des 4. ZP zur EMRK - Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
Niemand darf durch eine Einzel- oder Kollektivmaßnahme aus dem Hoheitsgebiet des Staates ausgewiesen werden, dessen Angehöriger er ist.
Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Angehöriger er ist.
Deniczi u.a. gegen Zypern;
Urteil vom 23.5.2001; BeschwNr. 25.316/94 u.a.;
Verletzung der Art. 3 und 5 EMRK,
Art. 2 des 4. ZP zur EMRK.
Keine Verletzung des Art. 2 EMRK; bei
diesem Ergebnis ist es nicht nötig, auch die Frage der
Verletzung der Art. 8 EMRK und Art. 3 des 4. ZP zur EMRK
zu prüfen.
Victor Emmanuel von Savoyen gegen
Italien; Urteil vom 24.4.2003; BeschwNr. 53.360/99
Streichung des Falles aus der Liste
nach Zurückziehung der Beschwerde infolge
Verfassungsänderung in Italien.
Michaelidou + Tymrios gegen die
Türkei; Urteil vom 31.7.2003; BeschwNr. 16.163/90
Verletzung des Art. 1 des 1. ZP zur
EMRK; bei diesem Ergebnis ist es nicht nötig, auch die
Frage der Verletzung der Art. 8 und 14 EMRK zu prüfen.
Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art.
2+3 des 4. ZP zur EMRK
E M R K |
Art. 3 des 4. ZP |
Ausweisung |
RA Dr. Postlmayr |
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