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Art. 3 des 1. ZP zur EMRK - Recht auf freie Wahlen
Die Hohen
Vertragschließenden Teile verpflichten sich, in
angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen
unter Bedingungen abzuhalten,
die die freie Äußerung der
Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden
Organe gewährleisten.
Davydov gegen Russland; Urteil
vom 30.5.2017, BeschwNr. 75.947/11
Den Beschwerdeführern wurde eine
effektive Prüfung ihrer Beschwerden gegen schwere
Unregelmäßigkeiten bei der Neuauszählung der Stimmen bei
der Wahl zur
Staatsduma und zur Stadtversammlung
St. Petersburg 2011 unmöglich gemacht - Verletzung
dieser Konventionsbestimmung.
McHugh u.a. -
U.K.; Urteil vom 10.2.2015, BeschwNr.
51.987/08
Verletzung des Art.3 des
1. ZP betreffend alle 1015 Beschwerdeführer
automatischer Entzug des
Wahlrechts für alle Strafgefangene
Firth - U.K.;
Urteil vom 12.8.2014, BeschwNr. 47.784/09
Verletzung des Art.3 des
1. ZP (5:2 Stimmen)
Verweis auf des Greens-
und M.T.-Urteil
Frodl gegen Österreich;
Urteil vom 8.4.2010;
BeschwNr. 20.201/04
Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK - Recht auf freie
Wahlen
Art. 26 B-VG und § 22 der
Nationalratswahlordnung; B 669/02 vom
27.11.2003 und B 1842/06 vom 27.9.2007
Wahlrecht eines Verurteilten (Hirst - UK,
BeschwNr. 74.025/01). Die Beschwerde wird
für zulässig erklärt.
Hirst - U.K.;
Urteil der Großen Kammer vom 30.3.2004,
BeschwNr. 74.025/01
Verletzung des Art.3 des
1. ZP (12:5 Stimmen)
keine
Interessensabwägung, legitimes Ziel,
Verhältnismäßigkeit
Z.82: Liste der
tauglichen Kriterien
G. + M.T. gegen
England; Urteil vom 23.11.2010;
BeschwNrn. 60.041/08 und 60.054/08
Ausschluss
Strafgefangener vom Wahlrecht; Verletzung
dieser Konventionsbestimmung (einstimmig).
G. gegen Rumänien;
Urteil vom 2.3.2010; BeschwNr. 78.039/01
Erfordernis gerichtlicher
Kontrolle der Wahl
Verletzung dieser
Konventionsbestimmung, auch des Art.13 EMRK
iVm Art.3 des 1. ZP
A.K. gegen Ungarn;
Urteil vom 20.5.2010; BeschwNr. 38.832/06
Ausschluss
betreuter Personen vom Wahlrecht; Verletzung
dieser Konventionsbestimmung (einstimmig).
Greens + M.T. - U.K.;
Urteil vom 23.11.2010, BeschwNr. 60.041 und
60.054/08
Verletzung des Art.3 des
1. ZP, keine Verletzung des Art.13 EMRK
automatischer Verlust des
Wahlrechts
Kavakci,
Silay und Ihcak gegen die Türkei;
Urteil vom 5.4.2007; BeschwNr. 71.907/01, 8.691/02 und
15.394/02;
Das
Verfassungsgericht hat eine Partei wegen angeblicher
Verletzung des Säkularismus aufgelost – Verletzung des
Rechts auf freie Wahlen nach Art. 3 des 1. ZP zur EMRK.
Zdanoka gegen Lettland; Urteil
der Großen Kammer vom 16.3.2006, BeschwNr. 58.278/00
Keine Verletzung des Art. 3 des 1. ZP
zur EMRK (13:4 Stimmen).
Sadak +
Yumak gegen die Türkei; Urteil vom 30.1.2007;
BeschwNr. 10.226/03
Keine
Verletzung dieses Rechts durch die 10%-Schranke bei den
Parlamentswahlen.
Bestätigt durch das
Urteil der Großen Kammer (GK) vom 8.7.2008 mit 13:4
Stimmen.
Tanase + Chirtoaca gegen
Moldawien; Urteil vom 18.11.2008; BeschwNr. 7/08
Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht
wegen Doppelstaatsbürgerschaft verletzt das Recht auf
freie Wahlen nach Art.3 des 1. ZP zur EMRK.
Diese Norm ist im Gegensatz zu den
Art. 8 bis 11 EMRK nicht auf bestimmte legitime Ziele
beschränkt, die Vertragsstaaten können auch andere Ziele
verfolgen, wenn diese dem Rechtsstaatsprinzip und der
EMRK entsprechen.
Hier waren aber die zur Erreichung
dieses Ziels verwendeten Mittel unverhältnismäßig.
Das Gesetz Nr. 273 wurde nicht einmal
ein Jahr vor den Parlamentswahlen erlassen und
widerspricht diese Praxis auch den Empfehlungen der
Venedig-Kommission.
Bei diesem Ergebnis muss Art. 14 EMRK
nicht mehr geprüft werden.
Petkov u.a. gegen Bulgarien;
Urteil vom 11.6.2009, BeschwNrn. 77.568/01 sowie 178/02 und 505/02;
Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur
EMRK sowie des Art. 13 EMRK.
Sejdic + Finci gegen Bosnien-Herzegowina; Urteil
der Großen Kammer vom 22.12.2009; BeschwNrn. 27.996/06 + 34.836/06
Ausschluss eines Roma und Juden von der Wahl zur
parlamentarischen Versammlung und zum Präsidentenamt
Verletzung des Art. 14 EMRK iVm Art. 3 des 1. ZP zur
EMRK (14 : 3 Stimmen)
Verletzung des Art. 1 des 12. ZP zur EMRK (16 : 1
Stimmen)
Tanase gegen Moldawien; Urteil der
Großen Kammer vom 27.4.2010; BeschwNr. 7/08
Ausschluss vom Wahlrecht zum
Parlament wegen mehrfacher Staatsbürgerschaft
(bulgarische und moldawische) unverhältnismäßig.
Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur
EMRK.
Paksas gegen Litauen; Urteil
vom 6.1.2011, BeschwNr. 34.932/04
Entzug des passiven Wahlrechts nach
Amtsenthebung des Präsidenten
Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur
EMRK
Hajili, Kerimli, Alibeyli und
Mammadov gegen Aserbaidschan; Urteil vom 10.1.2012;
BeschwNrn. 6984/06, 18475/06,
22444/06 und 4641/06
Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur
EMRK
Scoppola (Nr.3) gegen Italien;
Urteil der Großen Kammer vom 22.5.2012, BeschwNr. 126/05
keine Verletzung des Art.3 des 1. ZP
(16:1 Stimmen)
kein genereller, automatischer und
beliebiger Ausschluss vom Wahlrecht
Berücksichtigung der Schwere der
Straftat, der Umstände der Tatbegehung und der
persönlichen Situation des Täters
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freie Wahlen |
RA Dr. Postlmayr, Mattighofen |
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