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Art. 3 des 1. ZP zur EMRK  -  Recht auf freie Wahlen

 

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten,

die die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten.

 

 

Davydov gegen Russland; Urteil vom 30.5.2017, BeschwNr. 75.947/11

Den Beschwerdeführern wurde eine effektive Prüfung ihrer Beschwerden gegen schwere Unregelmäßigkeiten bei der Neuauszählung der Stimmen bei der Wahl zur

Staatsduma und zur Stadtversammlung St. Petersburg 2011 unmöglich gemacht - Verletzung dieser Konventionsbestimmung.

 

McHugh u.a. - U.K.; Urteil vom 10.2.2015, BeschwNr. 51.987/08

Verletzung des Art.3 des 1. ZP betreffend alle 1015 Beschwerdeführer

automatischer Entzug des Wahlrechts für alle Strafgefangene

 

Firth - U.K.; Urteil vom 12.8.2014, BeschwNr. 47.784/09

Verletzung des Art.3 des 1. ZP  (5:2 Stimmen)

Verweis auf des Greens- und M.T.-Urteil

 

Frodl gegen Österreich; Urteil vom 8.4.2010; BeschwNr. 20.201/04

Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK - Recht auf freie Wahlen

Art. 26 B-VG und § 22 der Nationalratswahlordnung; B 669/02 vom 27.11.2003 und B 1842/06 vom 27.9.2007

Wahlrecht eines Verurteilten (Hirst - UK, BeschwNr. 74.025/01). Die Beschwerde wird für zulässig erklärt.

 

Hirst - U.K.; Urteil der Großen Kammer vom 30.3.2004, BeschwNr. 74.025/01

Verletzung des Art.3 des 1. ZP  (12:5 Stimmen)

keine Interessensabwägung, legitimes Ziel, Verhältnismäßigkeit

Z.82: Liste der tauglichen Kriterien

 

G. + M.T. gegen England; Urteil vom 23.11.2010; BeschwNrn. 60.041/08 und 60.054/08

Ausschluss Strafgefangener vom Wahlrecht; Verletzung dieser Konventionsbestimmung (einstimmig).

 

G. gegen Rumänien; Urteil vom 2.3.2010; BeschwNr. 78.039/01

Erfordernis gerichtlicher Kontrolle der Wahl

Verletzung dieser Konventionsbestimmung, auch des Art.13 EMRK iVm Art.3 des 1. ZP

 

A.K. gegen Ungarn; Urteil vom 20.5.2010; BeschwNr. 38.832/06

Ausschluss betreuter Personen vom Wahlrecht; Verletzung dieser Konventionsbestimmung (einstimmig).

 

Greens + M.T. - U.K.; Urteil vom 23.11.2010, BeschwNr. 60.041 und 60.054/08

Verletzung des Art.3 des 1. ZP, keine Verletzung des Art.13 EMRK

automatischer Verlust des Wahlrechts

 

Kavakci, Silay und Ihcak gegen die Türkei; Urteil vom 5.4.2007; BeschwNr.  71.907/01, 8.691/02 und 15.394/02;

Das Verfassungsgericht hat eine Partei wegen angeblicher Verletzung des Säkularismus aufgelost – Verletzung des Rechts auf freie Wahlen nach Art. 3 des 1. ZP zur EMRK.

 

Zdanoka gegen Lettland; Urteil der Großen Kammer vom 16.3.2006, BeschwNr. 58.278/00

Keine Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK (13:4 Stimmen).

 

Sadak + Yumak gegen die Türkei; Urteil vom 30.1.2007; BeschwNr. 10.226/03

Keine Verletzung dieses Rechts durch die 10%-Schranke bei den Parlamentswahlen.

Bestätigt durch das Urteil der Großen Kammer (GK) vom 8.7.2008 mit 13:4 Stimmen.

 

Tanase + Chirtoaca gegen Moldawien; Urteil vom 18.11.2008; BeschwNr. 7/08

Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht wegen Doppelstaatsbürgerschaft verletzt das Recht auf freie Wahlen nach Art.3 des 1. ZP zur EMRK.

Diese Norm ist im Gegensatz zu den Art. 8 bis 11 EMRK nicht auf bestimmte legitime Ziele beschränkt, die Vertragsstaaten können auch andere Ziele verfolgen, wenn diese dem Rechtsstaatsprinzip und der EMRK entsprechen.

Hier waren aber die zur Erreichung dieses Ziels verwendeten Mittel unverhältnismäßig.

Das Gesetz Nr. 273 wurde nicht einmal ein Jahr vor den Parlamentswahlen erlassen und widerspricht diese Praxis auch den Empfehlungen der Venedig-Kommission.

Bei diesem Ergebnis muss Art. 14 EMRK nicht mehr geprüft werden.

 

Petkov u.a. gegen Bulgarien; Urteil vom 11.6.2009, BeschwNrn. 77.568/01 sowie 178/02 und 505/02;

Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK sowie des Art. 13 EMRK.

 

Sejdic + Finci gegen Bosnien-Herzegowina; Urteil der Großen Kammer vom 22.12.2009; BeschwNrn. 27.996/06 + 34.836/06

Ausschluss eines Roma und Juden von der Wahl zur parlamentarischen Versammlung und zum Präsidentenamt

Verletzung des Art. 14 EMRK iVm Art. 3 des 1. ZP zur EMRK (14 : 3 Stimmen)

Verletzung des Art. 1 des 12. ZP zur EMRK (16 : 1 Stimmen)

 

Tanase gegen Moldawien; Urteil der Großen Kammer vom 27.4.2010; BeschwNr.  7/08

Ausschluss vom Wahlrecht zum Parlament wegen mehrfacher Staatsbürgerschaft (bulgarische und moldawische) unverhältnismäßig.

Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK.

 

Paksas gegen Litauen; Urteil vom 6.1.2011, BeschwNr. 34.932/04

Entzug des passiven Wahlrechts nach Amtsenthebung des Präsidenten

Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK

 

Hajili, Kerimli, Alibeyli und Mammadov gegen Aserbaidschan; Urteil vom 10.1.2012;

BeschwNrn. 6984/06, 18475/06, 22444/06 und 4641/06

Verletzung des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK

 

Scoppola (Nr.3) gegen Italien; Urteil der Großen Kammer vom 22.5.2012, BeschwNr. 126/05

keine Verletzung des Art.3 des 1. ZP  (16:1 Stimmen)

kein genereller, automatischer und beliebiger Ausschluss vom Wahlrecht

Berücksichtigung der Schwere der Straftat, der Umstände der Tatbegehung und der persönlichen Situation des Täters

 

E M R K Art. 3 des 1. ZP
freie Wahlen RA Dr. Postlmayr, Mattighofen