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E  U  R  O  P  A  R A  T  

 

Der Europarat wurde gegründet, um die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, europaweit Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Praktiken zu schließen und das Bewusstsein für eine europäische Identität zu wecken.

1948 trafen sich auf dem Kongress in Den Haag Delegierte aus rund 20 Ländern sowie Beobachter, um die Bewegung im Sinne einer europäischen Einigung zu fördern und die Ziele einer Union zu definieren.

1949 forderte Robert Schumann, der französische Außenminister unterstützt vom Belgischen Ministerpräsidenten Spaak die Gründung einer Europäischen Versammlung mit ausgedehnten Befugnissen.

Am 5.5.1949 wurde der Vertrag zur Gründung des Europarates im Saint James`Palace in London von den zehn „Gründerstaaten“ England, Irland, Italien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet.

Kapitel I des Statuts: Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss seiner Mitglieder zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen.

1960 findet die erste Sitzung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) statt.

Bis 1970 kamen acht neue Mitgliedstaaten dazu: Griechenland, Island, Türkei, Deutschland, Österreich, Schweiz, Malta und Zypern.

1961 wird in Rom die Europäische Sozialcharta unterzeichnet (Pendant zur EMRK im sozialen Bereich), welche 1965 in Kraft tritt und 19 Rechte enthält, u.a. das Streikrecht und das Recht auf soziale Sicherheit.

1964: Europäisches Arzneibuch

1967: Europäisches Jugendzentrum

Krise 1967: Putsch in Griechenland, kurz vor dem Ausschluss; Austritt des autoritären Regimes aus der EMRK und Verlassen des Europarats. Erst 1974 Wiederaufnahme unter dem neuen Regime.

Krise 1981: Entzugs des Sitzungsrechts der Türkei nach dem Staatsstreich, welches 1984 nach Abhaltung freier Wahlen wieder zugestanden wird.

1976, zwei Jahren nach der Nelkenrevolution, welche die 48 Jahre währende Diktatur beendet, tritt Portugal dem Europarat bei.

1977, zwei Jahre nach dem Tod Francos tritt Spanien bei.

In diesem Jahr wird das Europa-Palais bezogen

1978 Beitritt Liechtensteins, 1988 San Marinos, 1989 Finnland.

Die zweite Hälfte der 80er Jahre ist von der Annäherung an den Osten geprägt.

Am 6.7.1989 spricht Michael Gorbatschov im Europarat vom „gemeinsamen Haus Europa“ im Zusammenhang mit Vorschlägen zum Abrüsten, vier Wochen später fällt die Berliner Mauer.

In der Folge drängen Länder Mittel- und Osteuropas zum Europarat, um den Übergang der Diktatur zur Demokratie zu festigen.

1990 tritt Ungarn bei.

In der Folge wurde unter den Begriffen Demosthenes, Themis und Lode den neuen Mitgliedsstaaten geholfen, deren Verfassung, Gesetze; Verwaltung, Gerichtsorganisation, Unabhängigkeit der Medien und Demokratie einzurichten.

Österreich hatte 1993 den Vorsitz im Ministerkomitee inne und organisierte nach einer im Vorjahr gehaltenen Rede von Mitterrand noch in diesem Jahr in Wien ein Gipfeltreffen der Öffnung und Erweiterung. Weiter Themen waren die Reform der EMRK, um deren Anwendung wirkungsvoller und schneller zu gestalten (in der Folge: Protokoll Nr. 11).

1996: Beitritt der Russischen Föderation (nun über 700 Millionen Bürger in den Mitgliedsländern).

Seither sind folgende Staaten beigetreten:

Georgien (1999), Armenien und Aserbaidschan (2001), Bosnien (2002), Serbien (2003) und Monaco (2004).

Seit rund 20 Jahren besteht seine wesentliche Aufgabe auch darin, politischer Anker und Hüter der Menschenrechte für die postkommunistischen Demokratien Europas zu sein und diesen zu helfen, Wirtschafts-, Politik- und Rechtsreformen durchzuführen sowie Sachkenntnisse betreffend Menschenrechte, Demokratie, Erziehung, Kultur und Umwelt zu vermitteln.

Dessen neues politisches Mandat wurde auf der Gipfelkonferenz in Wien 1993 definiert:

„Hüter der demokratischen Sicherheit, die sich auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützt.

Die demokratische Sicherheit ist eine wesentliche Ergänzung der militärischen, da sie Voraussetzung für Frieden und Stabilität ist.

Am Straßburger Gipfel 1997 wurde ein Aktionsplan verabschiedet zur Verstärkung der Arbeit des Europarates in folgenden Bereichen: Demokratie und Menschenrechte, sozialer Zusammenhalt, Sicherheit für die Bürger, demokratische Werte und kulturelle Vielfalt.

Aktionsplan des Warschauer Gipfels:

Heute setzt der Europarat die so genannten Monitoring-Verfahren und Kontrollmechanismen betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen fort, die die Mitgliedstaaten mit ihrem Beitritt zum Europarat eingegangen sind.

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Die Organe des Europarates:

·    Ministerkomitee: dieses setzt sich aus den Außenministern (deren Stellvertretern bzw. ständigen Vertretern/ Botschaftern)

     der 47 Mitgliedstaaten zusammen; es ist das Entscheidungsorgan des Europarates.

·        Die Parlamentarische Versammlung: 648 Mitglieder (324 Mitglieder und 324 Stellvertreter) aus den 47 nationalen Parlamenten, die auch diesen entsandt werden.

·        Kongress der Gemeinden und Regionen

·        Generalsekretariat: 1800 europäische Beamte

 

Näheres zu den Organen des Europarates:

Ministerkomitee:

Entscheidungsorgan des Europarates. Dieses setzt sich aus den Außenministern (deren Stellvertretern bzw. ständigen Vertretern/ Botschaftern) der 46 Mitgliedstaaten zusammen. Es garantiert den Schutz der grundlegenden Werte des Europarates und überwacht die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen.

Die ständigen Vertreter der einzelnen Außenminister sind in Straßburg wohnhaft (hochrangige Diplomaten im Botschafterrang).

Das Ministerkomitee tagt einmal im Jahr auf Ministerebene.

Die ständigen Vertreter treffen sich wöchentlich.

Seine Aufgaben: politischer Dialog, Wechselbeziehungen mit der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats; Aufnahme neuer Mitgliedstaaten, Verfügung der Beendigung oder Aussetzung der Mitgliedschaft; Verabschiedung von (nicht verbindlichen) Empfehlungen an die Mitgliedstaaten; Beschluß des Haushalts;

Der österreichische Vertreter im  Ministerkomitee ist Wendelin Ettmayer.

 

Parlamentarische Versammlung:

Das „demokratische Gewissen Europas“.

Die historischen Ereignisse in Mittel- und Osteuropa Anfang der 90er Jahre gaben der Versammlung die einmalige Chance, zur Integration dieser Länder in den Kreis der europäischen Demokratien beizutragen.

Die Zahl der Vertreter der Mitgliedsländer (zwischen 2 und 18) hängt von der jeweiligen Bevölkerungszahl ab (z.B. Liechtenstein:2, Schweiz und Österreich je 6 und die BRD: 18).

Die 324 Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den jeweiligen nationalen Parlamenten nach dem dortigen politischen Gewicht der Parteien bestellt.

Acht ständige Ausschüsse.

Präsident: Pedro Agramunt (Spanier)

Vier mal pro Jahr findet eine einwöchige Plenarsitzung in Straßburg statt. Es werden drei Hauptarten von Dokumenten verabschiedet: Empfehlungen, Resolutionen und Stellungnahmen.

Nach Beitritt eines Staates zum Europarat beobachtet die Parlamentarische Versammlung, wie die beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Zu diesem Zweck wurde ein spezieller Monitoring-Ausschuss gebildet. Dieser Ausschuss beobachtet zudem, wie Mitgliedsstaaten die Verpflichtungen, die sie nach dem Beitritt eingehen, einhalten.

Kanada, Israel und Mexiko haben in der Parlamentarischen Versammlung Beobachterstatus.

Die österreichische Delegationsleiterin in der Parlamentarischen Versammlung ist Mag. Gisela Wurm.

Ein weiteres Organ des Europarats ist der

Kongress der Gemeinden und Regionen.

Thomas Hammarberg (Schweden) war zwischen 2006 und 2012 Menschenrechtskommissar des Europarates, seit 1.4.2012 Nils Muiznieks (Lette).

Der erste Menschenrechtskommissar war Alvaro Gil-Robles (Spanier) von 199 bis 2006.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates ist eine unabhängige Einrichtung, die sich für den Schutz der Menschrechte in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema einsetzt. Der Kommissar arbeitet eng mit nationalen Menschenrechtsbeauftragten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und sonstigen Strukturen zum Schutz der Menschenrechte zusammen.

Ordentlicher Haushalt des Europarates im Jahr 2006: € 190 Millionen, im Jahr 2016: € 442 Millionen.

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Die 47 Mitgliedstaaten des Europarates:

Albanien                                 13.07.1995

Andorra                                   10.11.1994

Armenien                                25.01.2001

Aserbaidschan                      25.01.2001

Belgien                                  05.05.1949

Bosnien – Herzegowina     24.04.2002

Bulgarien                               07.05.1992

Dänemark                             05.05.1949

Deutschland                          13.07.1950

Estland                                  14.05.1993

Finnland                                 05.05.1989

Frankreich                             05.05.1949

Georgien                               27.04.1999

Griechenland                         09.08.1949

Irland                                       05.05.1949

Island                                      07.03.1950

Italien                                     05.05.1949

Kroatien                                06.11.1996

Lettland                                 10.02.1995

Liechtenstein                         23.11.1978

Litauen                                  14.05.1993

Luxemburg                             05.05.1949

Malta                                      29.04.1965

Mazedonien                          09.11.1995

Moldawien                             13.07.1995

Monaco                                  05.10.2004

Montenegro                           21.05.2007

Niederlande                          05.05.1949

Norwegen                               05.05.1949

Österreich                               16.04.1956

Polen                                       26.11.1991

Portugal                                  22.09.1976

Rumänien                               07.10.1993

Russische Föderation         28.02.1996

San Marino                             16.11.1988

Schweden                              06.05.1949

Schweiz                                  06.05.1963

Serbien                                 03.04.2003

Slowakei                               30.06.1993

Slowenien                             14.05.1993

Spanien                                  24.11.1977

Tschechien                             30.06.1993

Türkei                                      09.08.1949

Ukraine                                   09.11.1995

Ungarn                                   06.11.1990

Vereinigtes Königreich        05.05.1949

Zypern                                     24.05.1961

 

Beobachterstatus haben seit:

Japan             20.11.1996

Kanada          29.05.1996

Mexico           01.12.1999

USA               10.01.1996

Vatikan          07.03.1970

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