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E U R O P A
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Der Europarat wurde
gegründet, um die Menschenrechte und die
parlamentarische Demokratie sowie die
Rechtsstaatlichkeit zu schützen, europaweit Abkommen
zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen
Praktiken zu schließen und das Bewusstsein für eine
europäische Identität zu wecken.
1948 trafen sich auf dem
Kongress in Den Haag Delegierte aus rund 20 Ländern
sowie Beobachter, um die Bewegung im Sinne einer
europäischen Einigung zu fördern und die Ziele einer
Union zu definieren.
1949 forderte Robert
Schumann, der französische Außenminister unterstützt
vom Belgischen Ministerpräsidenten Spaak die
Gründung einer Europäischen Versammlung mit
ausgedehnten Befugnissen.
Am 5.5.1949 wurde der
Vertrag zur Gründung des Europarates im Saint
James`Palace in London von den zehn „Gründerstaaten“
England, Irland, Italien, Dänemark, Norwegen,
Schweden, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den
Niederlanden unterzeichnet.
Kapitel I des Statuts:
Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren
Zusammenschluss seiner Mitglieder zu verwirklichen,
um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames
Erbe sind, zu schützen und zu fördern und ihren
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu
begünstigen.
1960 findet die erste
Sitzung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte) statt.
Bis 1970 kamen acht neue
Mitgliedstaaten dazu: Griechenland, Island, Türkei,
Deutschland, Österreich, Schweiz, Malta und Zypern.
1961 wird in Rom die
Europäische Sozialcharta unterzeichnet (Pendant zur
EMRK im sozialen Bereich), welche 1965 in Kraft
tritt und 19 Rechte enthält, u.a. das Streikrecht
und das Recht auf soziale Sicherheit.
1964: Europäisches
Arzneibuch
1967: Europäisches
Jugendzentrum
Krise 1967: Putsch in
Griechenland, kurz vor dem Ausschluss; Austritt des
autoritären Regimes aus der EMRK und Verlassen des
Europarats. Erst 1974 Wiederaufnahme unter dem neuen
Regime.
Krise 1981: Entzugs des
Sitzungsrechts der Türkei nach dem Staatsstreich,
welches 1984 nach Abhaltung freier Wahlen wieder
zugestanden wird.
1976, zwei Jahren nach
der Nelkenrevolution, welche die 48 Jahre währende
Diktatur beendet, tritt Portugal dem Europarat bei.
1977, zwei Jahre nach
dem Tod Francos tritt Spanien bei.
In diesem Jahr wird das
Europa-Palais bezogen
1978 Beitritt
Liechtensteins, 1988 San Marinos, 1989 Finnland.
Die zweite Hälfte der
80er Jahre ist von der Annäherung an den Osten
geprägt.
Am 6.7.1989 spricht
Michael Gorbatschov im Europarat vom „gemeinsamen
Haus Europa“ im Zusammenhang mit Vorschlägen zum
Abrüsten, vier Wochen später fällt die Berliner
Mauer.
In der Folge drängen
Länder Mittel- und Osteuropas zum Europarat, um den
Übergang der Diktatur zur Demokratie zu festigen.
1990 tritt Ungarn bei.
In der Folge wurde unter
den Begriffen Demosthenes, Themis und Lode den neuen
Mitgliedsstaaten geholfen, deren Verfassung,
Gesetze; Verwaltung, Gerichtsorganisation,
Unabhängigkeit der Medien und Demokratie
einzurichten.
Österreich hatte 1993
den Vorsitz im Ministerkomitee inne und organisierte
nach einer im Vorjahr gehaltenen Rede von Mitterrand
noch in diesem Jahr in Wien ein Gipfeltreffen der
Öffnung und Erweiterung. Weiter Themen waren die
Reform der EMRK, um deren Anwendung wirkungsvoller
und schneller zu gestalten (in der Folge: Protokoll
Nr. 11).
1996: Beitritt der
Russischen Föderation (nun über 700 Millionen Bürger
in den Mitgliedsländern).
Seither sind folgende
Staaten beigetreten:
Georgien (1999),
Armenien und Aserbaidschan (2001), Bosnien (2002),
Serbien (2003) und Monaco (2004).
Seit rund 20 Jahren
besteht seine wesentliche Aufgabe auch darin,
politischer Anker und Hüter der Menschenrechte für
die postkommunistischen Demokratien Europas zu sein
und diesen zu helfen, Wirtschafts-, Politik- und
Rechtsreformen durchzuführen sowie Sachkenntnisse
betreffend Menschenrechte, Demokratie, Erziehung,
Kultur und Umwelt zu vermitteln.
Dessen neues politisches
Mandat wurde auf der Gipfelkonferenz in Wien 1993
definiert:
„Hüter der
demokratischen Sicherheit, die sich auf
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
stützt.
Die demokratische
Sicherheit ist eine wesentliche Ergänzung der
militärischen, da sie Voraussetzung für Frieden und
Stabilität ist.
Am Straßburger Gipfel
1997 wurde ein Aktionsplan verabschiedet zur
Verstärkung der Arbeit des Europarates in folgenden
Bereichen: Demokratie und Menschenrechte, sozialer
Zusammenhalt, Sicherheit für die Bürger,
demokratische Werte und kulturelle Vielfalt.
Aktionsplan des
Warschauer Gipfels:
Förderung der gemeinsamen Grundwerte Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
Stärkung der Sicherheit der europäischen Bürger
durch Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten
Kriminalität und des Menschenhandels
Förderung der Zusammenarbeit mit internationalen und
europäischen Organisationen
Heute setzt der
Europarat die so genannten Monitoring-Verfahren und
Kontrollmechanismen betreffend die Einhaltung der
Verpflichtungen fort, die die Mitgliedstaaten mit
ihrem Beitritt zum Europarat eingegangen sind.
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Die Organe des Europarates:
· Ministerkomitee: dieses setzt sich aus den Außenministern (deren Stellvertretern bzw. ständigen Vertretern/ Botschaftern)
der 47 Mitgliedstaaten
zusammen; es ist das Entscheidungsorgan des
Europarates.
· Die Parlamentarische Versammlung: 648 Mitglieder (324 Mitglieder und 324 Stellvertreter) aus den 47 nationalen Parlamenten, die auch diesen entsandt werden.
·
Kongress der Gemeinden und Regionen
·
Generalsekretariat: 1800 europäische Beamte
Näheres zu den Organen
des Europarates:
Ministerkomitee:
Entscheidungsorgan des
Europarates. Dieses setzt sich aus den
Außenministern (deren Stellvertretern bzw. ständigen
Vertretern/ Botschaftern) der 46 Mitgliedstaaten
zusammen. Es garantiert den Schutz der grundlegenden
Werte des Europarates und überwacht die von den
Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen.
Die ständigen Vertreter
der einzelnen Außenminister sind in Straßburg
wohnhaft (hochrangige Diplomaten im
Botschafterrang).
Das Ministerkomitee tagt
einmal im Jahr auf Ministerebene.
Die ständigen Vertreter
treffen sich wöchentlich.
Seine Aufgaben:
politischer Dialog, Wechselbeziehungen mit der
Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der
Gemeinden und Regionen des Europarats; Aufnahme
neuer Mitgliedstaaten, Verfügung der Beendigung oder
Aussetzung der Mitgliedschaft; Verabschiedung von
(nicht verbindlichen) Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten; Beschluß des Haushalts;
Der österreichische
Vertreter im Ministerkomitee ist Wendelin
Ettmayer.
Parlamentarische Versammlung:
Das „demokratische
Gewissen Europas“.
Die historischen
Ereignisse in Mittel- und Osteuropa Anfang der 90er
Jahre gaben der Versammlung die einmalige Chance,
zur Integration dieser Länder in den Kreis der
europäischen Demokratien beizutragen.
Die Zahl der Vertreter der Mitgliedsländer (zwischen 2 und 18) hängt von der jeweiligen Bevölkerungszahl ab (z.B. Liechtenstein:2, Schweiz und Österreich je 6 und die BRD: 18).
Die 324 Mitglieder und
deren Stellvertreter werden von den jeweiligen
nationalen Parlamenten nach dem dortigen politischen
Gewicht der Parteien bestellt.
Acht ständige Ausschüsse.
Präsident: Pedro Agramunt (Spanier)
Vier mal pro Jahr findet eine einwöchige Plenarsitzung in Straßburg statt. Es werden drei Hauptarten von Dokumenten verabschiedet: Empfehlungen, Resolutionen und Stellungnahmen.
Nach Beitritt eines Staates zum Europarat beobachtet die
Parlamentarische Versammlung, wie die beim Beitritt
eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Zu diesem
Zweck wurde ein spezieller Monitoring-Ausschuss gebildet.
Dieser Ausschuss beobachtet zudem, wie Mitgliedsstaaten die
Verpflichtungen, die sie nach dem Beitritt eingehen,
einhalten.
Kanada, Israel und
Mexiko haben in der Parlamentarischen Versammlung
Beobachterstatus.
Die österreichische Delegationsleiterin in der Parlamentarischen Versammlung ist Mag. Gisela Wurm.
Ein weiteres Organ des
Europarats ist der
Kongress der Gemeinden und Regionen.
Thomas Hammarberg
(Schweden) war zwischen 2006
Der erste Menschenrechtskommissar war Alvaro Gil-Robles (Spanier) von 199 bis 2006.
Der
Menschenrechtskommissar des Europarates ist eine
unabhängige Einrichtung, die sich für den Schutz der
Menschrechte in den 46 Mitgliedsstaaten des
Europarates und die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für dieses Thema einsetzt. Der
Kommissar arbeitet eng mit nationalen
Menschenrechtsbeauftragten, nationalen
Menschenrechtsinstitutionen und sonstigen Strukturen
zum Schutz der Menschenrechte zusammen.
Ordentlicher Haushalt des Europarates im Jahr 2006: € 190 Millionen, im Jahr 2016: € 442 Millionen.
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Die 47 Mitgliedstaaten des Europarates:
Albanien
13.07.1995
Andorra
10.11.1994
Armenien
25.01.2001
Aserbaidschan
25.01.2001
Belgien
05.05.1949
Bosnien – Herzegowina
24.04.2002
Bulgarien
07.05.1992
Dänemark
05.05.1949
Deutschland
13.07.1950
Estland
14.05.1993
Finnland
05.05.1989
Frankreich
05.05.1949
Georgien
27.04.1999
Griechenland
09.08.1949
Irland
05.05.1949
Island
07.03.1950
Italien
05.05.1949
Kroatien
06.11.1996
Lettland
10.02.1995
Liechtenstein
23.11.1978
Litauen
14.05.1993
Luxemburg
05.05.1949
Malta
29.04.1965
Mazedonien
09.11.1995
Moldawien
13.07.1995
Monaco
05.10.2004
Montenegro 21.05.2007
Niederlande
05.05.1949
Norwegen
05.05.1949
Österreich
16.04.1956
Polen
26.11.1991
Portugal
22.09.1976
Rumänien
07.10.1993
Russische Föderation
28.02.1996
San Marino
16.11.1988
Schweden
06.05.1949
Schweiz
06.05.1963
Serbien
03.04.2003
Slowakei
30.06.1993
Slowenien
14.05.1993
Spanien
24.11.1977
Tschechien
30.06.1993
Türkei
09.08.1949
Ukraine
09.11.1995
Ungarn
06.11.1990
Vereinigtes Königreich
05.05.1949
Zypern
24.05.1961
Beobachterstatus haben seit:
Japan
20.11.1996
Kanada
29.05.1996
Mexico
01.12.1999
USA
10.01.1996
Vatikan
07.03.1970
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