E G M R
(Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte)
A k t u e l l e s :
PROTOKOLL Nr. 15 zur
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(Straßburg, 24.6.2013) CETS 213
Ziel: Steigerung der Effizienz des Gerichtshofs
Subsidiaritätsprinzip, Spielraum der
Mitgliedstaaten bei der Auslegung der EMRK jetzt in deren Präambel
Art.21: Richter dürfen bei ihrer Wahl nicht älter
als 65 Jahre sein
Art. 30 : kein Einspruch mehr gegen den Beschluss
einer Kammer, die Sache zur Entscheidung an die Große Kammer
anzugeben
Art. 35 Abs.1 : Beschwerdefrist: vier statt sechs
Monate
Art. 35 Abs.3 lit. b : erheblicher Nachteil muss
vorliegen, damit die Beschwerde in der Sache geprüft wird
Sie kann nun auch dann als unzulässig erklärt
werden, wenn sie bislang noch von keinem innerstaatlichen Gericht
gebührend geprüft wurde
Tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten
ratifiziert haben.
Ratifikationsstand am 1.5.2018: 43
(auch BRD, Schweiz und Liechtenstein; Österreich: BGBl. I Nr.
112/2017 - Genehmigung des Protokolls
durch Verfassungsgesetz). Vier fehlen immer noch:
Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien und Spanien.
n o c h n i c h t i n K r a f t
PROTOKOLL Nr. 16 zur
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(Straßburg, 2.10.2013) CETS 214
die innerstaatlichen Höchstgerichte und Tribunale
können in anhängigen Verfahren beim EGMR ein Rechtsgutachten über die
Auslegung der EMRK und ihrer ZP beantragen
Bedingung: 10 Ratifikationen; diese sind
nun erreicht: zuletzt Frankreich am 10.4.2018, das Protokoll tritt
daher am 1.8.2018 in Kraft.
Österreich, Deutschland, Liechtenstein und die
Schweiz haben dieses Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert.
e m r k .
a t
Aktuelle S t a t i s t i k :
Am 30. November 2017 waren beim EGMR (vor einem
Entscheidungsorgan) 62.800 Beschwerden anhängig.
Allein fünf der 47 Mitgliedstaaten des Europarates sind für
mehr als 2/3 der Fälle verantwortlich:
Ungarn und Rumänien je 16%, Russland und Türkei
je 12% und Ukraine 11%.
Am Ende des ersten Quartals 2018 waren beim EGMR 55.800
Beschwerden anhängig.
Zuletzt wurden 9 Richter und Richterinnen von der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu Richtern
des EGMR gewählt:
Gabriele Kucsko-Stadlmayer (Österreich); seit 1.11.2015
Pere Pastor Vilanova (Andorra); seit 1.11.2015
Geoges Raverani (Luxemburg); seit 1.11.2015
Alena Polackov (Slowakei); seit 29.12.2015
Pauline Koskelo (Finnland); seit 1.1.2016
Georgios Serghides (Zypern); seit 18.4.2016
Marko Bosnjak (Slowenien); seit 30.5.2016
Jovan Ilievski (Mazedonien); seit
12.10.2016
Latif Hüseynov (Aserbaidschan); seit
12.10.2016
Jolien Schukking (Niederlande); seit
3.4.2017,
Branko Lubarda (Bosnien & Herzegovina)
seit 1.2.2017,
Peter Paczolay (Ungarn); seit 24.4.2017
Elosgui Ichaso (Spanien); seit 1.2.2018,
Ivana Jelic (Montenegro); seit 1.5.2018
im Amt.
Am 23.1.2018 wurde Frau Elosgui Ichaso
für Spanien von der Parlamentarischen Versammlung zur
Richterin der EGMR gewählt und tritt ihr Amt
spätestens in
drei Monaten an.
Sie hat sich gegen zwei männliche
Kollegen aus dem nationalen Dreiervorschlag mit 114 zu 113
gültigen Stimmen durchgesetzt. Sie tritt die Nachfolge
von
Richter Luis Lopez Guerra an, der dieses Amt seit 1.2.2008 inne hatte
und 17 Monate lang bis 31.1.2017 Präsident einer der fünf
Sektionen war.
Am 24.4.2018 wurde Ivana Jelic mit 101
der 160 Stimmen für Montenegro zur Richterin des EGMR
gewählt, welch sich gegen eine weitere Kandidatin
und einen
weiteren Kandidaten durchgesetzt hat.
Zusammensetzung der V. Kammer,
welche u.a. für österreichische Fälle zuständig ist:
Nussberger (Präsidentin), Deutsche
Mose (Vizepräsident), Norweger
Potocki, Franzose
Grozev, Bulgare
O´Leary, Irin
Kusko-Stadlmayer, Österreicherin
Husynov, Aserbaidschaner
Der EGMR hat kein eigenes Budget und wird
nach Art.50 EMRK vom Europarat dotiert, im Jahr 2018 mit
71,7 Mio Euro.
Dazu trägt z.B. Österreich 5,3 Mio bei,
Die
Österreich
betreffenden Entscheidungen
des EGMR im Jahr 2 0 1
8 :
1.
Lechner - Österreich; Streichung des Falles am 23.1.2017 nach
Art.39 EMRK, BeschwerdeNr.
60.331/13
Verfahren
betreffend Kontaktrecht zu den Kindern - Art.8 EMRK.
Beschwerdeführer und Regierung haben einen Vergleich (gerechte
Entschädigung) abgeschlossen.
2.
Krauss - Österreich; Urteil vom 6.2.2018, BeschwerdeNr.
40.607/12
Verurteilung im
Verwaltungsstrafverfahren vor dem UVS Salzburg wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung. Keine Verletzung des Art.6 Abs.1
(fair) und Abs.2 (Unschuldsvermutung) EMRK.
Die Beschwerdeführerin
ist zur vom Verwaltungssenat anberaumten Verhandlung nicht
erschienen und hatte im Rechtsmittel lediglich behauptet, damals
nicht in Österreich gewesen zu sein.
Sie hat das an sie
gerichtete behördliche Lenkerauskunftsersuchen nach § 103 Abs.2 KFG
nicht beantwortet und damit argumentiert, für ihre Lenkereigenschaft
gebe es keine Beweise.
Im Rahmen der
Beweiswürdigung ist der UVS davon ausgegangen, dass die
Zulassungsbesitzerin dieses Pkw auch die Lenkerin war §§ 37 und 45
AVG - Amtswegigkeit des Verfahrens).
Der VfGH hat die dagegen
erhobene Beschwerde abgewiesen, der VwGH hat deren Behandlung
abgelehnt, weil die Strafe den Betrag von 750 Euro nicht erreicht
hat und keine Rechtsfrage
von grundsätzlicher
Bedeutung vorliegt. Keine Verletzung des Fairnessgebots nach Art.6
Abs.1 und der Unschuldsvermutung nach Abs.2 EMRK.
(Krumpholz - Österreich
vom 18.3.2010, Telfner - Österreich vom 20.3.2001, Lückhof und
Spanner - Österreich vom 10.1.2008).
3. E.B. - Österreich; Urteil vom 14.6.2018
(Revision), BeschwerdeNr. 31.913/07; Revision dieses Urteils
betreffend Kosten und Auslagen nach Art.41 EMRK
Abweisung der Anträge dieser fünf Beschwerdeführer
auf Löschung deren Verurteilung nach dem außer Kraft getretenen §
209 StGB.
Verletzung des Art.14 iVm Art.8 EMRK
(Diskriminierung) und Art.13 EMRK (effektives Rechtsmittel gegen
eine Konventionsverletzung).
Zuspruch einer erhöhten gerechten Entschädigung für
Kosten und Auskagen.
4. Aviso Zeta AG - Österreich; Urteil vom
21.6.2018, BeschwerdeNr. 5734/14; Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahrens
nach Art.6 Abs.1 EMRK.
Fehlende Unparteilichkeit eines OGH-Richters, der
bereits in zwei vorangegangenen Verfahren befangen war.
5. Wögler Bau GmbH - Österreich;
Streichung des Falls aus der Liste am 30.8.2018, BeschwerdeNr.
51626/15
überlange Verfahrensdauer - Art.6 Abs.1 EMRK -
Abschluss eines Vergleichs - gerechte Entschädigung von 12.000 Euro
6.
Steinert - Österreich; Streichung des Falls aus der Liste am
30.8.2018, BeschwerdeNr. 57301/16
überlange
Verfahrensdauer - Art.6 Abs.1 EMRK - Abschluss eines Vergleichs -
gerechte Entschädigung von 8.000 Euro
(die
letztgenannten zwei Fälle wurden vom EGMR in eine Entscheidung
zusammengefasst)
7.
Caner - Österreich; Urteil vom 20.9.2018, BeschwerdeNr. 35841/16
Verletzung
des Art.6 Abs.1 EMRK - Dauer eines strafprozessualen Vorverfahrens
von 7 Jahren und 3 Monaten.
Gerechte
Entschädigung für immateriellen Schaden sowie für Kosten und
Auslagen.
8.
Merwald - Österreich; Urteil vom 20.9.2018, BeschwerdeNr.
54978/16
Verletzung
des Art.6 Abs.1 EMRK - Dauer eines Zivilverfahrens von 15 Jahren und
4 Monaten.
Gerechte
Entschädigung nach Art.41 EMRK für immateriellen Schaden von 18.000
Euro.
9.
Schiefer - Österreich; Urteil vom 20.9.2018, BeschwerdeNr.
56653/15
Verletzung
des Art.6 Abs.1 EMRK - Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens von 6
Jahren und 5,5 Monaten vor vier Instanzen.
Gerechte
Entschädigung nach Art.41 EMRK
10.
Thum - Österreich; Urteil vom 20.9.2018, BeschwerdeNr. 10037/15
Verletzung
des Art.6 Abs.1 EMRK - Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens von 6
Jahren und 7 Monaten vor zwei Instanzen.
Gerechte
Entschädigung nach Art.41 EMRK
11.
Mainstreet Automaten GmbH - Österreich; Urteil vom 20.9.2018,
BeschwerdeNr. 72662/14
Verletzung
des Art.6 Abs.1 EMRK - Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens von 6
Jahren und 7,5 Monaten vor zwei Instanzen.
Gerechte
Entschädigung nach Art.41 EMRK
(die
letztgenannten vier Fälle wurden vom EGMR in einem Urteil
zusammengefasst)
12.
E.S. - Österreich; Urteil vom 25.10.2018, BeschwerdeNr. 38450/12
strafbare
Handlung gegen den religiösen Frieden; Verurteilung nach § 188 StGB
keine
Verletzung des Art.10 EMRK; die innerstaatlichen Gerichte haben
deren Ermessensspielraum zu dieser Konventionsbestimmung nicht
überschritten.
(zitiert:
Urteile in den Fällen Prager, Oberschlick, Otto-Preminger-Institut,
Jerusalem und Genner gegen Österreich)
* bedeutet Rechtsvertretung durch den
Betreiber dieser Homepage RA Dr. Postlmayr, Mattighofen
Die
Österreich
betreffenden Entscheidungen
des EGMR im Jahr 2 0 1
9 :
1. Tepra - Österreich;
Zulässigkeitsentscheidung vom 5.2.2019, BeschwerdeNr. 13.573/14
Ein Erneuerungsantrag nach § 363a StPO ist nach der
Judikatur zwar ein effektives Rechtsmittel gegen
Konventionsverstöße, steht aber demjenigen nicht zur Verfügung, der
im Strafprozess bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH
erheben konnte. Der Einwand der Regierung betreffend
Nichtausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs ist daher nicht
berechtigt.
§ 131 StPO war eine ausreichende Rechtsgrundlage für
den Einsatz von verdeckten Ermittlern "agents provocateurs"
(Fairness iSd Art.6 EMRK). Unzulässigkeit der Beschwerde.
E G M R |
österreichische Fälle 2018 |
RA Dr.
Postlmayr, Mattighofen |
hans@postlmayr.at |
Die
die
B R D
betreffenden Entscheidungen
des EGMR im
Jahr 2 0 1 8 :
1. Bikas - BRD; Urteil vom
25.1.2018, BeschwerdeNr. 76.607/13
keine Verletzung des Art.6 Abs.2 EMRK -
Unschuldsvernutung; mehrere weitere Straftaten,
welche nicht abgeurteilt waren, als Erschwerungsgrund
herangezogen.
2. Mitzinger - BRD; Urteil vom
25.1.2018, BeschwerdeNr. 29.762/10
gerechte Entschädigung nach Art.41 EMRK; die
BRD muss muss dem Beschwerdeführer binnen drei Monaten nach
Rechtskraft 6100 Euro bezahlen.
auf der Grundlage des Urteils vom 9.2.2017
(Verstoß gegen Art.14 iVm Art.8 EMRK). Im Übrigen wird der
Fall nach Art.37 Abs.1 lit.c EMRK gestrichen.
3. Ejimson - BRD; Urteil vom 1.3.2018;
BeschwerdeNr. 58.681/12
keine Verletzung des Art.8 EMRK durch
Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis für einen Nigerianer,
um mit seiner Schwester in der BRD leben zu können.
4. Patalakh - BRD; Urteil vom
1.3.2018, BeschwerdeNr. 22.692/15
Verletzung des Art.5 Abs.4 EMRK, weil die
Zeitspanne zwischen den Überprüfungen der Rechtmäßigkeit der
Untersuchungshaft zu groß war.
Eigenständige Prüfung der Verletzung des
Art.5 ABs.1 EMRK nicht mehr nötig. Abweisung des Antrags auf
Zuspruch einer gerechten Entschädigung nach Art.41 EMRK
für Kosten und Auslagen, weil diese weder
aufgeschlüsselt noch belegt wurden.
5. Nix - BRD;
Zulässigkeitsentscheidung vom 13.3.2018, BeschwerdeNr.
35.285/16
§ 86 Abs.3 und § 86a Abs.3 StGB - Art.10 EMRK
Verurteilung wegen Wiederbetätigung -
Unzulässigkeit der Beschwerde
6. Poplaz - BRD;
Zulässigkeitsentscheidung vom 20.3.2018, BeschwerdeNr.
51.742/15
Art.8 EMRK - Korrespondenz eines
Strafgefangenen; innerstaatlichen Instanzenzug nicht
ausgeschöpft BVerfG hat Beschwerde als verspätet
zurückgewiesen)
Unzulässigkeit der Beschwerde nach Art.35
Abs.4 EMRK
7. Tlapak und Pingen - BRD;
Urteil vom 22.3.2018, BeschwerdeNr. 11.308 und 11.344/16
Unzulässigkeit der Beschwerde zur
Verfahrensdauer; keine Verletzung des Art.8 EMRK betreffend
Entzug des elterlichen Obsorgerechts.
8. Wetjen - BRD; Streichung des
Falles aus der Liste am 22.3.2018 nach Art.37 Abs.1 lit.c
EMRK, BeschwerdeNrn. 68.125/14 und 72.204/14
§§ 1631, 1666 und 1666a BGB;
UN-Kinderrecht-Charta; Art.17 der europäischen Sozialcharta.
Die Regierung hat eine ausreichende gerechte
Entschädigung für die unangemessene Verfahrensdauer (Art.8
EMRK) angeboten.
Im Übrigen keine Verletzung des Art.8 EMRK
9. Sangoi - BRD;
Zulässigkeitsentscheidung vom 3.4.2018, BeschwerdeNr.
43.976/17
Kontaktrecht zum Kind - Art.8 EMRK - auch
Verfahrensdauer
Unzulässigkeit der Beschwerde nach Art.35
Abs.3 lit.a und Abs.4 EMRK, weil die Verfahrensdauer
angemessen war.
10. Werra Naturstein GmbH & Co KG -
BRD; Urteil vom 19.4.2018, BeschwerdeNr. 32.377/12
Streichung des Fall aus der Liste nach Art.37
Abs.1 lit.c EMRK (durch Urteil) aufgrund einer einseitigen
Erklärung der Bundesregierung betreffend
gerechte Entschädigung.
11. Demir - BRD; Beschluss vom
7.5.2018, BeschwerdeNr. 67.976/11
Art.6 Abs.1 und Abs.3 lit.d EMRK - Recht auf
Zeugenbefragung; die Aussage des Zeugen vom Hören-Sagen war
für die Verurteilung nicht entscheidend
Unzulässigkeit der Beschwerde.
12. Storck - BRD; teilweise
Streichung, teilweise Erklärung als unzulässig am 26.6.2018,
BeschwerdeNr. 486/14
Weigerung, das Zivilverfahren nach dem in
dieser Sache ergangenen Urteil des EGMR vom 16.6.2005,
61603/00 wieder aufzunehmen,
in welchem Verletzungen der Art.5 Abs.1 und
Art.8 EMRK festgestellt wurden.
13. M.L. und W.W. - BRD; Urteil
vom 28.6.2018, BeschwerdeNr. 60.798/10 und 65.599/10
keine Verletzung des Art.8 EMRK.
14. Klatt - BRD; Streichung des
Falles am 10.7.2018, BeschwerdeNr. 63.258/17 nach Art.37
Abs.1 lit.a EMRK
infolge Zurückziehung der Beschwerde. § 6a
Bundes-JagdG; keine Ausnahme von der Jagdausübung auf dem
eigenen Grundstück
15. Dridi - BRD; Urteil vom 26.7.2018,
BeschwerdeNr. 35.778/11
Verletzung des Art.6 Abs.1 und Abs.3 lit. b
und c EMRK.
Trotz Bekanntgabe der neuen Adresse wurde der
Angeklagte durch öffentliche Kundmachung zur
Berufungshauptverhandlung geladen - ohne Zustellversuch.
Bevollmächtigung erst einen Tag vor der
Hauptverhandlung erteilt - Vertagungsersuchen abgewiesen
worden.
Daher keine Möglichkeit zur Akteneinsicht und
Teilnahme an der Verhandlung.
16. Fröhlich - BRD; Urteil vom
26.7.2018, BeschwerdeNr. 16.112/15
Kontaktrecht - keine Verletzung des Art.8
EMRK
17. N.K. - BRD; Urteil vom 26.7.2018,
BeschwerdeNr. 59.549/12
Das Strafverfahren war gesamt gesehen durch
die Verwertung dieser Zeugenaussage nicht unfair
keine Verletzung des Art.6 Abs.1 und Abs.3
lit.d EMRK
18. Saidani - BRD; Beschluss vom
4.9.2018, BeschwerdeNr. 17.675/18;
Abschiebung eines Gefährders nach Tunesien,
wo die Todesstrafe drohe.
Unzulässigkeit der Beschwerde
19. Annen Nr.2 bis 6 - BRD;
Urteil vom 20.9.2018; BeschwerdeNr. 3682/10, 3687/10,
9765/10 und 70693/11
Art.5 GG; §§ 211 und 218 StGB
SchwangerschaftskonfliktG; der Schutz der Ehre einer Person
ist in Art.8 EMRK garantiert
Zulässigkeit der Beschwerde aber keine
Verletzung des Art.10 EMRK.
20. D.L. - BRD; Urteil vom
22.11.2018, BeschwerdeNr. 18.297/13
keine amtswegige Beigebung eines Verteidigers
im Strafprozess erster Instanz
§ 395 StPO; Nebenklage; keine Verletzung des
Art.6 Abs.1 und Abs.3 lit.c EMRK
21. Ilnscher - BRD; Urteil vom
4.12.2018, BeschwerdeNr. 10.211/12 und 27.505/14
nachträgliche Sicherheitsverwahrung; keine
Verletzung von Art.5 ABs.1 EMRK (15 : 2 Stimmen);
keine Verletzung des Art.7 EMRK (14 : 3
Stimmen); keine Verletzung des Art.5 Abs.4 EMRK
(einstimmig);
keine Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK
betreffend (Un)Parteilichkeit eines Richters, der bereits am
Hauptverfahren teilgenommen hatte.
22. Cabucak - BRD; Urteil vom
20.12.2018, BeschwerdeNr. 18.706/16
Abschiebung in die Türkei nach mehreren
Drogendeilkten stellt keine Verletzung des Art.8 EMRK dar
E G M R |
BRD - Fälle 2018 |
RA Dr. Postlmayr |
A-5230 Mattighofen |
Die
die
B R D
betreffenden Entscheidungen
des EGMR im
Jahr 2 0 1 9 :
1. Bauer - BRD;
Streichung aus der Liste am 8.1.2019 nach
Vergleich; BeschwerdeNr. 5.318/17
Art.8 EMRK - Kontaktrecht zur
leiblichen Tochter; Zahlung eines Betrages
für (im)materiellen Schaden sowie für Kosten
und Auslagen
2. Williamson - BRD;
Zulässigkeitsentscheidung vom 8.1.2019;
BeschwerdeNr. 64.496/17
Inlandstat iSd § 3 StGB; §
206a StPO; eine Geldstrafe von 90
Tagessätzen zu 20 Euro ist angemessen und in
einem demokratischen Rechtsstaat notwendig.
Art.10 EMRK - Unzulässigkeit
der Beschwerde
3. Wunderlich - BRD;
Urteil vom 10.1.2019, BeschwerdeNr.
18.925/15
keine Verletzung des Art.8
EMRK
4. Fröhlich - BRD;
Urteil vom 24.1.2019, BeschwerdeNr.
16.741/16
keine Verletzung des Art.6
Abs.1 EMRK - Verfahrensdauer zivil; 5 Jahre
und 4 Monate vor einer Instanz. SV-Gutachten
nötig.
Komplexes Verfahren (vgl.
Wohlmeyer - Österreich vom 8.7.2004, Rz.52).
5. Demanjuk - BRD;
Urteil vom 24.1.2019, BeschwerdeNr.
24.247/15
keine Verletzung des Art.6
EMRK - Zugang zu einem Gericht
6. Coisson - BRD;
Zulässigkeitsentscheidung vom 29.1.2019,
BeschwerdeNr. 19.555/10
Unzulässigkeit der Beschwerde
wegen Überschreitung der sechsmonatigen
Beschwerdefrist nach Art.35 Abs.1 und 4 EMRK
7. Schnepp - BRD;
Streichung aus der Liste der anhängigen
Fälle am 21.3.2019, BeschwerdeNr. 9.608/16
Streichung nach Art.37 Abs.1
lit.c EMRK aufgrund einer Erklärung der
Regierung betreffend gerechte Entschädigung
des Beschwerdeführers,
welche der Gerichtshof
entgegen dem Beschwerdeführer als
ausreichend erachtet.
8. Harisch - BRD;
Urteil vom 11.4.2019; BeschwerdeNR.
50.053/16
keine Verletzung des Art.6
Abs.1 EMRK - Fairness; berechtigte
Verweigerung eines
Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH nach
Art. 267 AEUV.
Die
Schweiz
betreffende Entscheidungen
des EGMR im Jahr 2 0 1 8 :
!. Kaiser - Schweiz; Urteil vom
9.1.2018, BeschwerdeNr. 35.294/11
Die Gerichtskosten von umgerechnet 432 Euro
sowie die Kosten der Gegenseite wurden nicht erlassen.
Zugang zu einem Gericht - keine Verletzung
des Art.6 Abs.1 EMRK
2. Kadusic - Schweiz; Urteil vom
9.1.2018, BeschwerdeNr. 43.977/13
Verletzung des Art.5 Abs.1 EMRK
3. Stiftung ... - Schweiz;
Urteil vom 9.1.2018, BeschwerdeNr. 18.597/13
Verpflichtung zur Entfernung eines Artikels
auf der Homepage und Tragung der Prozesskosten für beide
Seiten.
Verletzung des Art.10 EMRK - Missverhältnis
zwischen den Persönlichkeitsrechten und dem Recht auf freie
Meinungsäußerung.
Die in der Rechtsprechung des EGMR gefundenen
Kriterien wurden nicht ausreichend beachtet.
Zuspruch einer gerechten Entschädigung von
5000 sowie für Kosten und Auslagen von 3000 Euro.
4. I.K. - Schweiz; Urteil vom
18.1.2018, BeschwerdeNr. 21.417/17
keine Verletzung des Art.3 EMRK im Fall der
Abschiebung nach Sierra Leone.
5. L.R. + A.R. - Schweiz; Urteil vom 18.1.2018, BeschwerdeNr. 22.338/15
keine Befreiung des Kindes vom
Sexualunterricht
keine Verletzung der Art.8 und 9 EMRK;
Unzulässigkeit zu Art.14 EMRK mangels
Ausschöpfung des innerstaatlichen
Instanzenzugs.
6. Nait-Liman - Schweiz; Urteil
der Großen Kammer vom 15.3.2018, BeschwerdeNr. 51.537/07
16 : 1 Stimmen: Art.6 EMRK ist auf dieses
Verfahren anwendbar (Schadenersatzklage)
15 : 2 Stimmen: keine Verletzung des Art.6
Abs.1 EMRK (Zugang zu einem Gericht) durch Zurückweisung der
Klage
7. Uche - Schweiz; Urteil vom
17.4.2018, BeschwerdeNr. 12.211/09
keine Verletzung des Art.6 Abs.3 lit.a EMRK
(der Angeklagte ist ausreichend von den Anklagegründen in Kenntnis gesetzt
worden)
Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK: völliges
Schweigen des Bundesgerichts zur behaupteten Verletzung des
Anklagegrundsatzes;
Zuspruch von 2000 Euro für immateriellen
Schaden und 1720 Euro an Kosten und Auslagen.
8. H. - Schweiz;
Unzulässigerklärung am 15.5.2018, BeschwerdeNr. 67.981/16
Art.3 EMRK; Abschiebung einer HIV-infizierten
Person nach Italien nach dem Dublin III - Abkommen
Unzulässigkeit der Beschwerde.
9. Danelyan - Schweiz;
Unzulässigerklärung vom 29.5.2018, BeschwerdeNr. 76.424/14
und 76.435/14
Art.8 EMRK; Verfahren betreffend
Aufenthaltsberechtigung; Art.6 Abs.1 und Art.13 EMRK -
effektives Rechtsmittel.
Unzulässigkeit der Beschwerde.
10. Akiki - Schweiz;
Unzulässigerklärung vom 12.6.2018, BeschwerdeNr. 79.216/12
Art.6 Abs.1 EMRK - Fairness - Akteneinsicht;
Unzulässigkeit der Beschwerde nach Art.35 Abs.3 und 4 EMRK.
11. Zoppi - Schweiz;
Unzulässigerklärung vom 11.9.2018, BeschwerdeNr. 15.625/09
und 56.889/10
(Un)Parteilichkeit des Gerichts;
Verfahrensdauer Strafprozesse und Verwaltungsverfahren -
Art.6 Abs.1 EMRK
Die Verfahrensdauer von 7,5 Jahren wurde von
den Gerichten anerkannt und bei der Festsetzung der Strafe
ausreichend berücksichtigt.
Die Verfahrensdauer von 8,5 Jahren vor drei
Instanzen im Verwaltungsverfahren ist hier unter den
besonderen Umstände noch nicht zu lange;
Komplexität des Verfahrens und Verhalten der
Behörden/Gerichte und Parteien.
Unzulässigkeit der Beschwerde iSd Art.35
Abs.3 lit.a und Abs.4 EMRK
12. Pfurtscheller - Schweiz;
Unzulässigerklärung vom 18.9.2018, BeschwerdeNr. 13.568/17
und 13.583/17
Art.6 EMRK - Zugang zu einem Gericht und
mündliche Verhandlung
Unzulässigkeit der Beschwerde nach Art.35
Abs.3 lit.b und Abs.4 EMRK
13. Bladt - Schweiz; Beschluss
vom 18.9.2018, BeschwerdeNr. 37.946/13
Art.14 iVm Art.8 EMRK - Unzulässigkeit der
Beschwerde nach Art.35 Abs.3 lit.a und Abs.4 EMRK
14. Mutu + Pechstein - Schweiz; Urteil
vom 2.10.2018, BeschwerdeNr. 40.575/10 und 67.474/10
Die Einrede der Regierung betreffend
Nichtausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs wird
zurückgewiesen.
Anwendbarkeit des Art.6 EMRK in diesem
Verfahren ratione materiae und personae
keine Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK
(unabhängiges und unparteiliches Gericht) - 5 :
2 Stimmen
Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK - keine
mündliche Verhandlung vor dem internationalen
Sportgerichtshof (TAS)
15. H., I. und J. - Schweiz;
Unzulässigerklärung am 19.11.2018, BeschwerdeNr. 27.478/17
Art.2+3 EMRK - Abschiebung in den Iran -
Unzulässigkeit der Beschwerde.
16. Belli + Arquier-Martinez -
Schweiz; Urteil vom 11.12.2018, BeschwerdeNr. 65.550/13
Zulässigkeit der Beschwerde zu Art.14 iVm
Art.8 EMRK (5 : 2 Stimmen), ansonsten Unzulässigkeit der
Beschwerde nach Art.35 Abs.3 lit.a und Abs.4 EMRK
Keine Verletzung des Art.14 iVm Art.8 EMRK
E G M R |
schweizer Fälle
2018 |
bearbeitet von RA Dr.
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Die
Schweiz
betreffende Entscheidungen
des EGMR im Jahr 2 0 1 9:
1. Rivera Vazquez u.a. - Schweiz;
Urteil vom 22.1.2019, BeschwerdeNr. 65.048/13
Verletzung des Art.6 EMRK - Fairness
2. N-M. - Schweiz; Urteil vom
5.2.2019, BeschwerdeNr. 16.874/12
keine Verletzung des Art.6 EMRK - Fairness -
Zugang zu einem Gericht
3. I.M. - Schweiz; Urteil vom
9.4.2019, BeschwerdeNr. 23.887/16
Verletzung des Art.8 EMRK - Privat- und
Familienleben
Bei diesem Ergebnis muss die relevierte
Verletzung des Art.3 EMRK nicht mehr geprüft werden.
Liechtenstein
Mayer - Liechtenstein; Streichung des Falles
am 23.2.2016, BeschwerdeNr. 52.288/13 aus der Liste nach einseitiger
Erklärung der Regierung nach Art.37 Abs.1 lit.c EMRK
Art.6 Abs.1 EMRK - Dauer eines Strafprozesses; mit €
9.000,-- hat die Regierung eine ausreichend gerechte Entschädigung
angeboten, weswegen kein Grund besteht,
die Beschwerde weiter zu prüfen; sollte die Regierung
dem Zahlungsversprechen nicht nachkommen, könnte das Verfahren nach
Art.37 Abs.2 EMRK fortgesetzt werden.
A.K. - Liechtenstein (Nr.2); Urteil vom 18.2.2016, BeschwerdeNr.
10.722/13
Verletzung des Art.6 Abs.1 und Art.13 EMRK: überlange
Verfahrensdauer (4,5 Jahre vor dem fürstlichen Landgericht) und kein effektives Rechtsmittel dagegen.
Die Verfassungsbeschwerde hat keine ausreichende
Effektivität.
Die Verpflichtung des Staates zur Tragung der Kosten
in Höhe von CHF 170,-- für die Verfassungsbeschwerde und € 1.700,--
an Urteilsgebühr ist nicht ausreichend.
Dies ist keine ausreichende Wiedergutmachung iSd
Art.41 EMRK.
Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK wegen Abweisung des
Befangenheitsantrags durch den VfGH
A.K. - Liechtenstein; Urteil vom
9.7.2015, BeschwerdeNr. 38.191/12
Parteilichkeit von fünf Richtern des VfGH -
Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK
Bekerman - Liechtenstein; Urteil vom 3.9.2015,
BeschwerdeNr. 34.459/10
Dauer eines Zivilprozesses in zwei Rechtsgängen über
je zwei Instanzen von 11 Jahren und 11 Monaten
Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK
Das einzige Urteil gegen Liechtenstein im Jahr 2014:
Glotar Establishment u.a. -
Liechtenstein; Streichung des Falles am 17.6.2014,
Beschwerde-Nr. 49.538/12
Art.6 und 7 EMRK sowie Art.1 des 1. ZP
geltend gemacht; Zurückziehung der Beschwerde.
Es gibt keine Gründe, welche die weitere
Prüfung der Beschwerde nötig machen würden - Streichung nach
Art.37 Abs.1 lit.a EMRK.
Die Urteile der Großen Kammer des E G M R
im Jahr 2 0 1 6
1.
Mozer - Moldawien + Russland; Urteil vom 23.2.2016,
BeschwerdeNr. 11.138/10
Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art.17 EMRK
Gerichtliche Freiheitsentziehung in der "Moldawischen
Republik Transnistrien"
Verletzung
der Art.3, 5 Abs.1, 8, 9 und 13 iVm 3, 8 und 9 EMRK durch
Russland
Keine
Verletzung der Art.3, 5 Abs.1, 8, 9, 13 iVm 3, 8 und 9 EMRK
betreffend Moldawien
2. Blokhin -
Russland; Urteil vom 23.3.2016, BeschwerdeNr. 47.152/06
Sicherung der Rechte der
Kinder nach internationalen Standards bei Anhaltung eines
überdies kranken Zwölfjährigen
Verletzung der Art.3. 5 Abs.1,
6 Abs.1 und 3 lit. c+d EMRK
Zuspruch von € 7.500,-- für
immateriellen Schaden sowie von € 1.910,-- für Kosten und
Auslagen
3. F.G. - Schweden;
Urteil vom 23.3.2016, BeschwerdeNr. 43.611/11
Abweisung des Antrags der
Regierung auf Streichung des Falles aus der Liste
Im Fall der Abschiebung eines
konvertierten in den
Iran würden die Art. 2+3 EMRK verletzt.
Art und Weise der Einschätzung
der vorgebrachten Gefahr.
4. Bédat - Schweiz;
Urteil vom 29.3.2016, BeschwerdeNr. 56.925/08
Gegenüber dem Schutz des
Funktionierens der Gerichtsbarkeit muss der Schutz eines
Journalisten in Bezug auf Art. 10 EMRK allenfalls
zurücktreten.
Der Eingriff war gesetzlich
vorgesehen (Art. 293 StGB), war in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig und die Strafe von € 2.667,-- auch
verhältnismäßig.
In allen 30 untersuchten
Mitgliedstaaten des Europarates gibt es solchen
Straftatbestände.
keine Verletzung des Art.10
EMRK
5. Armani Da Silva -
UK; Urteil vom 26.4.2016, 5.878/08
keine Verletzung des Art.2
EMRK (13 : 4 Stimmen)
6. Murray -
Niederlande; Urteil vom 26.4.2016, BeschwerdeNr.
10.511/10
Verletzung des Art.3 EMRK;
dieses Urteil ist eine ausreichend gerechte Entschädigung
iSd Art.41 EMRK
7. Izzettin Dogan -
Türkei; Urteil vom 26.4.2016, BeschwerdeNr. 62.649/10
Benachteiligung von Aleviten
gegenüber Sunniten iZm der Religionsausübung
Verletzung des Art.9 EMRK
sowie von Art.14 iVm Art.9 EMRK - Eingriff in einer
demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.
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Große Kammer 2016 |
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8. Avotins -
Lettland; Urteil vom 23.5.2016, BeschwerdeNr. 17.502/07
Vollstreckung eines Urteils
eines anderen EU-Staates nach der Brüssel-I-Verordnung
Der Beschwerdeführer hat die
Möglichkeit, in Zypern das Urteil zu bekämpfen, nicht
genutzt.
keine Verletzung des Rechts
auf ein faires Verfahren (16 : 1 Stimmen)
Im Urteil vom 25.2.2014 hatte
die Kammer ebenfalls keine Konventionsverletzung (4 : 3
Stimmen) festgestellt.
9. Al-Dulimi +
Montana Management Inc. - Schweiz; Urteil vom 21.6.2016,
BeschwerdeNr. 5.809/08
Verletzung des Art.6 Abs.1
EMRK (15 : 2 Stimmen)
Einfrieren von Vermögen nach
der UN-Resolution 1483 (2003); diese hätte mit einem
entsprechenden Grad an Flexibilität angewendet werden
müssen.
10. Karacsony u.a. -
Ungarn; Urteil vom 17.5.2016, BeschwerdeNr. 42.461/13 und
44.357/13
Entrollung eines Banners mit
der Aufschrift "Hier handelt die nationale Tabakmafia"
während einer Parlamentssitzung.
Bestrafung der Abgeordneten,
da sie dies auch nach Verwarnung des Präsidenten nicht
unterlassen haben.
Verletzung des Art.10 EMRK
(einstimmig).
11. Biao - Dänemark;
Urteil vom 24.5.2016, BeschwerdeNr. 38.590/10
Familienzusammenführung -
indirekte Diskriminierung
Verletzung des Art.14 iVm
Art.8 EMRK (12 : 5 Stimmen)
12.
Baka - Ungarn; Urteil vom 23.6.2016, BeschwerdeNr.
20.261/12
Verletzung des Art.6 Abs.1
EMRK (15 : 2 Stimmen) - Recht auf Zugang zu einem Gericht
und Art.10 EMRK
Abberufung des OGH-Präsidenten
nach nur 2,5 der 6jährigen Amtsperiode wegen Kritik an der
Gesetzgebung.
Dagegen konnte der
Beschwerdeführer kein Gericht anrufen. Zuspruch von
materiellem und immateriellem Schaden
sowie Kosten und Auslagen.
13.
Buzadji - Moldawien; Urteil vom 5.7.2016, BeschwerdeNr.
23.755/07
Verletzung des Art.5 Abs.3
EMRK (einstimmig) wegen 10monatiger Untersuchungshaft.
Nur floskelhafte Begründung;
keine relevanten und ausreichenden Gründe angeführt.
Auch die Kammer hatte in ihrem
Urteil vom 16.12.2014 diese Konventionsverletzung mit 4 : 3
Stimmen festgestellt.
14. Jeronovics -
Lettland; Urteil vom 5.7.2016, BeschwerdeNr. 44.898/10
Verletzung des Art.3 EMRK in
seinem verfahrensrechtlichen Aspekt (10 : 7 Stimmen) wegen
Verweigerung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens, nach
die Regierung
im vorangegangenen Verfahren
diese Konventionsverletzung anerkannt hatte (Streichung des
Falles aus der Liste des EGMR am 10.2.2009, BeschwerdeNr.
547/02)
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15. J.K. u.a. -
Schweden; Urteil vom 23.8,2016, BeschwerdeNr. 59.166/12
Art.3 EMRK - Abschiebung der
Beschwerdeführer in den Irak.
In ihrem Urteil vom 4.6.2015
hatte die Kammer mit 5 : 2 Stimmen keine Verletzung der
Konvention festgestellt.
Am 19.10.2015 hat ein
5-Richter-Senat der Großen Kammer dem Antrag der
Beschwerdeführer stattgegeben
und die Sache nach Art.43 EMRK
an die Große Kammer verwiesen, welche am 24.2.2016 eine
mündliche Verhandlung durchgeführt hat.
16. Ibrahim u.a. - UK;
Urteil vom 13.9.2016, BeschwerdeNr. 50.541/08 u.a.
keine Verletzung des Art.6
Abs.1 und Abs.3 lit.c EMRK (Recht auf einen Verteidiger)
betreffend die ersten drei Beschwerdeführer
Verletzung des Art.6 Abs.1 und
Abs.3 lit.c EMRK (Recht auf einen Verteidiger) betreffend
Viertbeschwerdeführer
17. Khan - BRD; Streichung des
Falles aus der Liste durch die Große Kammer am 21.9.2016,
BeschwerdeNr. 38.030/12, nach Art.37 Abs.1 lit.c EMRK
Die Kammer hatte in ihrem Urteil vom
23.4.2015 keine Verletzung des Art.8 EMRK im Fall der
Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Pakistan
festgestellt.
18. Mursic -
Kroatien; Urteil vom 20.10.2016, BeschwerdeNr. 7.334/13
Art.3 EMRK: untragbare
Zustände im kroatischen Gefängnis Bjelovar ?
Verletzung des Art.3 EMRK für
den Zeitraum vom 18.7. bis 13.8.2010, in welchem ihm nicht
einmal 3m² zur Verfügung standen.
19. Magyar Helsinki
Bizottsag - Ungarn; Urteil vom 8.11.2016, BeschwerdeNr.
18.030/11
Der Umfang des Rechts auf
Zugang zu staatlichen Informationen bestimmt sich nach dem
Zweck und dem Ziel des Ersuchens, dem Inhalt der
Informationen
der Rolle der Person des
Ersuchenden sowie ob diese Informationen zur Verfügung
stehen.
Die von der Regierung
vorgebrachten Argumente sind zwar relevant aber nicht
ausreichend, um den Eingriff in dieses Recht in einer
demokratischen Gesellschaft
für notwendig erachten zu
können.
Verletzung des Art.10 EMRK (15
: 2 Stimmen)
20. Kuripka -
Ukraine; Urteil vom 10.11.2016, BeschwerdeNr. 7.918/07
Verletzung des Art.8, keine
Verletzung des Art.6 EMRK
21. Kovacheva -
Bulgarien; Urteil vom 10.11.2016, BeschwerdeNr. 2.423/09
Verletzung des Art.1 des 1. ZP
zur EMRK - Eigentumsrecht
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22. Kovachev -
Bulgarien; Urteil vom 10.11.2016, BeschwerdeNr.
65.679/11
Verletzung des Art.1 des 1. ZP
zur EMRK - Eigentumsrecht
23. Gasimov -
Aserbaidschan; Urteil vom 10.11.2016, BeschwerdeNr.
8.937/09
Verletzung des Art.2 EMRK
(formalrechtlicher Aspekt - mangelnde Untersuchung eines
Todesfalls)
24. A und B -
Norwegen; Urteil vom 15.11.2016, BeschwerdeNr. 24.130/11
Art.4 des 7. ZP zur EMRK;
Abgabenerhöhung und Finanzstrafverfahren
Doppelte Sanktionierung eines
Steuervergehens - sowohl inhaltliche als auch zeitliche enge
Verbindung der Verfahren.
Teile eines integrierten
Sanktionsmodells für das Unterlassen, Einkünfte in die
Steuererklärung aufzunehmen und hiefür Steuern zu bezahlen.
Ein Aufrechnungsmechanismus
muss sicherstellen, dass die Gesamthöhe der Strafen
verhältnismäßig bleibt.
keine Verletzung des
Doppelbestrafungsverbots.
25. Dubska und
Krejzova - Tschechien; Urteil vom 15.11.2016,
BeschwerdeNrn. 28.859/11 und 18.473/12
Verbot der Tätigkeit von
Hebammen und Angehöriger anderer Gesundheitsberufe bei
Hausgeburten verstößt nicht gegen Art.8 EMRK
mangels eines europäischen
Konsenses dazu genießen die Mitgliedstaaten einen weiten
Ermessensspielraum
26. V.M. - Belgien;
Streichung des Falles am 17.11.2016 nach Art.37 Abs.1 lit.a
EMRK aus der Liste; BeschwerdeNr. 60.125/11
Die Beschwerdeführer pflegen
zu deren Anwalt, der die Beschwerde eingebracht hat, keinen
Kontakt mehr und ist auch deren Aufenthalt nicht bekannt.
Es ist daher davon auszugehen,
dass sie die Beschwerde nicht mehr weiterverfolgen wollen.
27. Lupeni Greek
Catholic Parish - Rumänien; Urteil vom 29.11.2016,
BeschwerdeNr. 76.943/11
Der Gerichtshof prüft
die auf diesen Fall anwendbare Bestimmung des Art.6 Abs.1
EMRK in dreifacher Hinsicht:
Zugang zu einem Gericht,
Einhaltung des Grundsatzes der Rechtssicherheit und
angemessene Verfahrensdauer.
Eine widersprüchliche
Rechtsprechung des Höchstgerichts verstößt gegen den
Grundsatz der Rechtssicherheit, was mit Art.6 EMRK
unvereinbar ist.
Keine Verletzung des Art.6
Abs.1 EMRK betreffend Zugang zu einem Gericht (12 : 5
Stimmen)
Verletzung des Art.6 Abs.1
EMRK betreffend die Rechtssicherheit und die
Verfahrensdauer.
Keine Verletzung des Art.14
iVm Art.6 Abs.1 EMRK (Diskriminierung als religiöse
Minderheit)
Zuspruch einer gerechten
Entschädigung für immateriellen Schaden sowie für Kosten und
Auslagen.
28. Lhermitte -
Belgien; Urteil vom 29.11.2016, BeschwerdeNr. 34.238/09
Keine Verletzung des Art.6
Abs.1 EMRK - Fairness (10 : 7 Stimmen)
Geschworene müssen die
Entscheidung zur Schuld des Täters nicht begründen, es
müssen aber Verfahrensgarantien gegeben sein, damit Willkür
ausgeschlossen wird.
Die an die 12köpfige Jury
gestellten Fragen wurden verlesen und bekam die Angeklagte
davon eine Kopie. Die umfangreiche Anklage enthielt
den
genauen Ablauf der Ereignisse samt Gutachten.
Ausreichende Begründung des
Strafurteils, um dieses verstehen zu können.
29. Bélané Nagy -
Ungarn; Urteil vom 13.12.2016, BeschwerdeNr. 53.080/13
Wegfall der
Invaliditätspension durch Gesetzesnovellierung - kein
angemessenes Verhältnis zwischen dem verfolgten Ziel und den
dafür eingesetzten Mitteln.
Unverhältnismäßige Last für
den Betroffenen.
Verletzung des Art.1 des 1. ZP
zur EMRK (9 : 8 Stimmen) - Eigentumsrecht.
Zuspruch für materiellen und
immateriellen Schaden sowie für Kosten und Auslagen nach
Art.41 EMRK.
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30. Paposhvili -
Belgien; Urteil vom 13.12.2016, BeschwerdeNr. 41.738/10
Verletzung des Art.3 EMRK
entgegen der Meinung der 5. Kammer im Urteil vom 17.4.2014
31. Khlaifia -
Italien; Urteil vom 15.12.2016, BeschwerdeNr. 16.483/12
Verletzung des Art.5 Abs.1 und
Abs.2sowie Abs.4 EMRK; Freiheitsentzug nicht mit dem Schutz
vor Willkür vereinbar
Kein Rechtsbehelf zur
Verfügung gestanden, eine gerichtliche Entscheidung über die
Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzugs zu erreichen
Keine Verletzung des Art.3 und
des Art.4 des 4. ZP zur EMRK
Verletzung des Art.13 iVm
Art.3 EMRK - kein Rechtsbehelf gegen die Bedingungen der
Anhaltung
keine Verletzung des Art.13
iVm Art.4 des 4. ZP zur EMRK
32. Hutchinson - UK;
Urteil vom 17.1.2017, BeschwerdeNr. 57.592/08
Keine Verletzung des Art.3
EMRK
33. Paradiso +
Campanelli - Italien; Urteil vom 24.1.2017,
BeschwerdeNr. 25.358/12
Keine Verletzung des Art.8
EMRK (11 : 6 Stimmen) in einem Adoptionsverfahren
34. Khamtokhu +
Aksenchik - Russland; Urteil vom 24.1.2017,
BeschwerdeNr. 60.367/08
Keine Verletzung des Art.14
iVm Art.5 EMRK betreffend unterschiedliche Strafdrohungen
in Bezug auf das Lebensalter
(16 : 1 Stimmen) und betreffend das Geschlecht (10 : 7
Stimmen)
35. Tommaso -
Italien; Urteil vom 23.2.2017, BeschwerdeNr. 43.395/09
Verletzung des Art.2 des 4. ZP
zur EMRK
Verletzung des Art.6 Abs.1
EMRK - keine öffentliche mündliche Verhandlung
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Keine Gewähr
für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität !
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